Swap: Linz peilt Zwischenurteil an

Mit dem Jahreswechsel ist nach vier Jahren auch wieder etwas Schwung in das Swap-Verfahren zwischen der Stadt Linz und der BAWAG gekommen. Ein nun fertiges Zusatzgutachten könnte zu einem Zwischenurteil führen.

Darin geht es um die zentrale Frage, ob das Swap-Geschäft gültig war oder nicht. Am 24. Mai feiert das Verfahren seinen fünften Geburtstag.

Streit seit Mai 2013

24. Mai 2013: Seit diesem Tag streiten die Stadt Linz und die BAWAG vor dem Wiener Handelsgericht über den Swap 4175. Dieser Swap war ein Geschäft der Stadt, um das Zinsrisiko eines Frankenkredits abzusichern.

Als sich herausstellte, dass die Sicherung Millionen kosten kann, stieg die Stadt aus, die BAWAG klagte. Die Forderung der BAWAG an die Stadt beläuft sich bereits auf mehr als eine halbe Milliarde Euro. Neueste Wendung im Verfahren: Ein Zusatzgutachten der vom Gericht bestellten Sachverständigen ist fertig.

Auf Zusatzgutachten gewartet

Und damit geht es wieder um die zentrale Frage: War das Swap-Geschäft gültig oder nicht? Das könnte durch eine sogenannte Zwischenfeststellungsklage plus folgendem Urteil nun Thema werden. Der Anwalt der Stadt Linz bestätigt, dass er an einem entsprechenden Antrag arbeite und nur noch auf das Zusatzgutachten gewartet habe. Die BAWAG-Vertreter wollten keine Stellungnahme abgeben.

Stellungnahme bis 12. Februar möglich

Fix ist im Langzeit-Swap Prozess nur eines: Bis 12. Februar können beide Seiten zum nun vorliegenden Zusatzgutachten eine Stellungnahme abgeben, Ergänzungen oder Erörterungen verlangen. Und am 24. Mai feiert das Verfahren seinen fünften Geburtstag.