Zu nahe gebaut – Haus muss nach 50 Jahren weg

Eine Hiobsbotschaft hat es für ein Ehepaar im Bezirk Braunau am Inn gegeben: Laut einer Gerichtsentscheidung müssen die beiden ihr Haus, in dem sie seit fast 50 Jahren leben, abreißen lassen, weil es zu nahe am Nachbargrundstück steht.

Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts traf das Paar wie ein Keulenschlag. 1968 haben sie in Mining am Inn ein Haus gebaut, damals stand es noch allein auf weiter Flur. Mitte der 90er Jahre kamen Nachbarn dazu. Mit diesen gab in den immer wieder Streit wegen der Höhe einer Hecke. Letztlich gipfelte dieser Streit in einer baupolizeilichen Überprüfung von Haus und Grund des älteren Hauses.

„Um 80 Zentimeter zu nahe“

Dabei stellte sich heraus, dass es um 80 Zentimeter zu nahe am Nachbargrundstück steht: Statt der vorgeschriebenen drei Meter sind es nur etwas mehr als zwei. Daher bekamen die Senioren einen Abbruchbescheid, gegen den sie beim Landesverwaltungsgericht in Linz beriefen. Die Berufung wurde jetzt eben abgewiesen.

Der Hausbesitzer sagte gegenüber Radio Oberösterreich, dass das Haus nach dem damals gültigen Baugesetz von 1875 errichtet worden war. „Die Abstandsbestimmung damals waren, zwischen zwei Gebäuden sechs Meter; aber nicht zwischen Gebäude und Grundgrenze.“

Die Gemeinde sei gesprächsbereit und um eine Lösung bemüht, so Bürgermeister Günter Hasiweder (ÖVP), aber so wie das Haus jetzt da stehe, sei es eben nicht rechtens. Ein Rückbau der Garage würde den nötigen Abstand bringen, ob das gerichtlich möglich sei, muss noch geklärt werden.