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SCHÜLER GETRETEN |
18.01.2007 |
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Lehrerin zu 2.400 Euro Strafe verurteilt
Jene Lehrerin, die im September einen neunjährigen Buben zu Boden geworfen und mit Füßen getreten haben soll, ist am Donnerstag im Landesgericht Linz zu einer bedingten Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden.
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Spruch nicht rechtskräftig
Die Frau erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist der Spruch nicht rechtskräftig.
Die Frau hatte beobachtet, wie der Bub einer Mitschülerin auf den Kopf geschlagen hat. Mit Fußtritten hatte sie ihm daraufhin laut Anklage demonstrieren wollen, wie es sich anfühlt, geschlagen zu werden.
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ooe.ORF.at; 21.9.06
Eine Lehrerin soll im Bezirk Freistadt mit Fußtritten auf einen Schüler der vierten Klasse Volksschule losgegangen sein. Die 47-jährige Frau wurde vom Dienst suspendiert.
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