Falsche Infusion: Pfleger geht in Berufung

Der wegen grob fahrlässiger Tötung durch eine Infusionsverwechslung im Landeskrankenhaus Kirchdorf an der Krems verurteilte 40-jährige Krankenpfleger geht in die Berufung. Das gab das Landesgericht Steyr auf APA-Anfrage am Mittwoch bekannt.

Der Pfleger kündigte innerhalb der Bedenkzeit Berufung sowohl gegen den Schuldspruch als auch die Höhe der Strafe an. Das am vergangenen Donnerstag gefällte Urteil - 5.400 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon bedingt - ist somit nicht rechtskräftig.

Freispruch für Kollegin gültig

Der Freispruch für seine wegen grob fahrlässiger Körperverletzung angeklagte 58-jährige Kollegin ist hingegen rechtskräftig. Die beiden hatten im Herbst vergangenen Jahres Infusionen verwechselt, worauf ein Herzpatient starb, ein weiterer überlebte.

Infusionen verwechselt

Anfang Oktober 2017 war ein 61-jähriger Herzpatient an Multiorganversagen gestorben, nachdem er Tage zuvor von dem Pfleger Kalzium statt Kalium bekommen hatte. Im zweiten Fall überlebte der Patient Anfang August die Verwechslung. Die Infusionen waren falsch eingeordnet worden, die beiden Angeklagten sollen die Beschriftungen der Medikamente vor der Verwendung nicht überprüft haben. Mehr dazu in Urteile nach Verwechslung von Infusionen (ooe.ORF.at; 27.6.18)

Der Spitalsträger, die gespag, hat nach den Vorfällen Vorkehrungen getroffen, um künftig Verwechslungen zu vermeiden. Die Ansprüche an die Hinterbliebenen des Todesopfers wurden außergerichtlich beglichen.