Drahtfalle im Innviertel: Geld- und Haftstrafe

Ein 47-jähriger Jäger, der einen Draht über einen Waldweg gespannt hatte, hat eine Geld- und eine bedingte Haftstrafe ausgefasst. Das Seil hatte er aufgehängt, weil Rad- und Mopedfahrer das Wild verscheucht hätten.

Der Jäger ist geständigt. Er habe wissen wollen, wer die Störenfriede seien. Deshalb habe der 47-Jährige eine Wildkamera in Stellung gebracht. Damit die Fotos gelingen, sollten die Fahrer anhalten. Deshalb spannte er einen Draht über den Waldweg und legte davor und danach Äste auf, begründete er sein Vorgehen.

Draht rechtzeitig entdeckt

Eine Radfahrerin entdeckte die Falle und ging zur Polizei. Diese forschte den Jäger aus. Vor Gericht gestand er ein, dass sein Handeln „dumm“ war und er dieses „zutiefst bereut“. Der Staatsanwalt hielt fest, dass die Sache auch tödlich ausgehen hätte können und forderte eine abschreckende Strafe. Der Verteidiger, der mit Verspätung zur Verhandlung erschien, weil er sich aus seinem Auto ausgesperrt hatte, plädierte mit Hinweis auf die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis seines Mandanten, und dass ihm schon die Jagd- und die Waffenbesitzkarte entzogen worden sei, für ein mildes Urteil. Es ist bereits rechtskräftig.

2.000 Euro Strafe

Er wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung Dienstagnachmittag in einem Prozess im Landesgericht Ried im Innkreis zu 2.000 Euro unbedingt und sechs Monaten bedingt verurteilt.

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