Kein Amalgam mehr für Kinder und Schwangere

Schon seit Jahren wird über mögliche Gesundheitsrisiken bei der Verwendung von Amalgam als Zahnfüllung diskutiert. Am 1. Juli tritt eine EU - Verordnung in Kraft, nach der bei Kindern und Schwangeren kein Amalgam mehr verwendet werden darf.

Konkret gilt die Verordnung für Kinder bis 15 Jahre, stillende Mütter und schwangere Frauen. Sie dürfen in Zukunft nur mehr in Ausnahmefällen mit Amalgamplomben behandelt werden.

Ärzte beruhigen

Zahnmediziner warnen aber davor sich verunsichern zu lassen. Die Füllungen mit der Legierung aus Quecksilber, Silber und Zinn hätten sich bewährt und seien grundsätzlich, sofern sie unversehrt sind, medizinisch unbedenklich, so der Linzer Zahnarzt Johannes Mühlbacher. „Fakt ist, wenn jemand eine gut gelegte Plombe hat und sonst gesund ist, sehe ich keine akute Gefahr.“

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Es bestehe keine akute Gefahr, beruhigen Ärzte

Also von einem vorschnellen Wechsel bestehender Amalgamfüllungen rät der Zahnmediziner ab: „Sie sind nur zu beheben, wenn sie undicht oder gebrochen sind.“

Maske als Schutz vor Gas

Das Problem entsteht erst beim Ausbohren der Plomben. Das enthaltene Quecksilber ist hochgiftig und kann - als Gas, aber auch als Feinstaub - beim Ausbohren vom Organismus aufgenommen werden. Dagegen gibt es aber einen entsprechenden Schutz beim Zahnarzt, nämlich eine eigene Maske. „Die Maske hat den Sinn, dass die Dämpfe gebunden werden und nicht eingeatmet werden.“

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Die Patienten werden ausreichend vor den giftigen Dämpfen geschützt, heißt es

Die Verordnung beruhe also weniger auf medizinischen als auf Umweltschutzgründen, so die Zahnmediziner. Denn die Amalgamreste gelten als Sondermüll. Der Verbrauch des giftigen Quecksilbers für Amalgame wird EU-weit auf 75 Tonnen pro Jahr geschätzt. Darum wird laut EU - Kommission weiter daran gearbeitet, ein komplettes Amalgamverbot bis zum Jahr 2030 umzusetzen.