Mindestsicherung wird von VfGH geprüft

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich lässt, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im März das Mindestsicherungsgesetz von Niederösterreich gekippt hat, auch jenes in Oberösterreich prüfen.

Konkret gehe es um die „Verfassungsgesetzmäßigkeit der Leistungsdeckelung“, begründete das Gericht in einer Pressemitteilung am Donnerstag den Gesetzprüfungsantrag an den VfGH. Auch wenn die Regelung für eine Obergrenze in Oberösterreich gegenüber dem niederösterreichischen Modell leicht anders aussehe, entschied sich das Landesverwaltungsgericht dennoch zu einer Abklärung.

Maximal 1.512 Euro monatlich

Maximal 1.512 Euro monatlich kann eine Haushaltsgemeinschaft an bedarfsorientierter Mindestsicherung in Oberösterreich erhalten. Unberücksichtigt bleibe bei dieser Deckelung, wie viele Personen in dieser Gemeinschaft leben, hießt es in der Presseaussendung. Somit sei es egal, ob zwei Erwachsene und zwei Minderjährige oder zwei Erwachsene und (bis) zu sieben noch nicht volljährige Kindern unter einem Dach leben, führt das Landesverwaltungsgericht aus.

Klagen von Beziehern

Diese Regelung könne aber „nicht mit geringerem Wohnbedarf oder Synergieeffekten einer Haushaltsgemeinschaft sachlich gerechtfertigt werden“, hatten die Wiener Richter das niederösterreichische Modell als verfassungswidrig eingestuft. Nachdem bereits Klagen von Beziehern in Oberösterreich beim Landesverwaltungsgericht vorliegen, will es, dass sich der VfGH das oberösterreichische Modell schon im Vorhinein ansieht.

Klares Bekenntnis von ÖVP und FPÖ

In einer Aussendung betonen OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr am Donnerstagnachmittag, dass sie sich "weiterhin klar zu unserem Modell der Mindestsicherung“ bekennen würden. „Mit der Kürzung der Mindestsicherung für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte im Jahr 2016 haben wir einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, unser Sozialsystem vor Überforderung zu schützen und die Attraktivität von Oberösterreich als Zielland für Flüchtlinge zu senken. Der Mindestsicherungs-Deckel bei 1500 Euro schafft zusätzlich mehr Leistungsgerechtigkeit und Arbeitsanreize“, so Mahr und Hattmannsdorfer.

Links: