Rauchverbot im Wald
Im Raum Linz hat es etwa im Mai um fast 80 Prozent weniger geregnet als im langjährigen Durchschnitt. Laut Dietmar Lehner vom Landesfeuerwehrkommando besteht derzeit bereits erhöhte Waldbrandgefahr: „In gewissen gefährdeten Bereichen genügt schon das Wegwerfen eines Zigarettenstummels, um einen Waldbrand auszulösen.“
FF Pregarten/Thomas Brandl
Ein Lagerfeuer im Wald sei derzeit „eine ganz schlechte Idee“, so Lehner: „Da muss man sich wirklich ganz genau überlegen, wo man das tut und auch entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen.“
Waldbrandschutzverordnungen
In den Bezirken Perg, Freistadt, Urfahr-Umgebung, Rohrbach, Braunau, Ried und Schärding wurden bereits sogenannte Waldbrandschutzverordnungen erlassen. Das bedeutet schlicht und einfach, dass im Wald das Rauchen und das Hantieren mit offenem Feuer verboten sind. Die bisherige Trockenheit habe übrigens bisher zu keinem Anstieg bei Wald- oder Flurbränden geführt, so der Experte vom Landesfeuerwehrkommando.
Sogar Haftstrafe möglich
Wer sich nicht an die Verordnung hält - sie gilt derzeit beispielsweise in den Bezirken Rohrbach und Perg - und ein Feuer in einem Wald entflammt, muss mit hohen Strafen rechnen. Die Geldstrafe kann bis zu 7.270 Euro betragen, auch eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen ist möglich. Die Behörde verhängt bei besonders erschwerenden Umständen auch beide Strafen.
Link:
- Waldbrandschutzverordnung (.pdf-Datei)