Zweieinhalb Jahre Haft für Opferstockdieb

Der Kopf einer Opferstockbande ist am Montag in Linz rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 52-jährige Pole hat mit einem Komplizen zwischen 80.000 und 100.000 Euro aus österreichischen Kirchen gestohlen.

Der fünfmal einschlägig vorbestrafte 52-Jährige hatte einem Bekannten gezeigt, wie man mit Draht, Klebeband und Pinzetten Geld aus Opferstöcken fischt. Gemeinsam gingen sie dann ab Ende Mai 2017 auf Diebestour und stahlen zunächst zwischen 8.000 und 11.000 Euro.

70 Prozent an den „Lehrmeister“ abgeliefert

Als der angelernte Mittäter die Technik ausreichend beherrschte, ließ er diesen für sich arbeiten. Der Mann suchte Kirchen in ganz Österreich heim und machte rund 70.000 bis 90.000 Euro Beute. Davon musste er 70 Prozent an den Chef abliefern. Im August 2017 wollte sich der Komplize das nicht mehr gefallen lassen und machte sich „selbstständig“.

Der Angeklagte leugnete vor Gericht die Vorwürfe weitgehend. Er will nur „fünf bis zehn“ Opferstockdiebstähle mit insgesamt 400 Euro Beute begangen haben, gemeinsam mit dem mittlerweile zu drei Jahren Haft verurteilten Komplizen. Dieser wurde als Zeuge einvernommen.

Plötzlicher Identitätsverlust

Der Mann, der den 52-Jährigen in seinem eigenen Prozess schwer - und laut Gericht schlüssig - belastet hatte, behauptete nun aber plötzlich, den Angeklagten nicht zu kennen. Die Opferstockgruppe umfasse acht Personen, der Pole gehöre jedoch nicht dazu, beteuerte er. Dabei blieb er auch, als ihm Richterin Eva Lena Höpfl sagte, dass der Beschuldigte bereits zugegeben habe, mit ihm gemeinsame Sache gemacht zu haben.

„Wir werden vor Gericht oft angelogen, aber selten so patschert wie heute“, fasste Staatsanwalt Philip Christl den Auftritt des Zeugen zusammen. Auch der Schöffensenat glaubte dem Mann, der sich nun mit einem Verfahren wegen Falschaussage konfrontiert sehen könnte, nicht: Es sei offensichtlich, dass er Angst habe, so Höpfl.

Zweieinhalb Jahre Haft

Das Urteil für den Angeklagten lautete zweieinhalb Jahre Haft wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. Es ist bereits rechtskräftig. In einem Punkt gab es allerdings auch einen Freispruch: Dass er - wie die Staatsanwaltschaft glaubt - nach der Trennung von seinem Komplizen mit einem anderen Partner weitermachte, sah das Gericht nicht als ausreichend erwiesen an.

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