„Wildes“ Radfahren im Wald verboten

Wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist das Radfahren im Wald verboten. Das hat das Landesverwaltungsgericht in einem aktuellen Erkenntnis nach der Beschwerde eines Mountainbikers festgestellt.

Der Mountainbiker hatte eine Forststraße im Nationalpark Kalkalpen befahren und sollte dafür 500 Euro Strafe bezahlen. Er beschwerte sich daraufhin beim Landesverwaltungsgericht mit dem Argument, jeder dürfe sich zu Erholungszwecken im Wald aufhalten, das im Forstgesetz enthaltene Fahrverbot für Radfahrer sei nicht mehr zeitgemäß und müsse aufgehoben werden.

Mountainbikerennen auf dem Wurbauerkogel

ORF

Der Mountainbiker ist damit aber beim Landesverwaltungsgericht abgeblitzt. Das Gericht hielt fest, dass es im oberösterreichischen Nationalparkgesetz keine Ausnahme für das Radeln im Wald gibt. Radfahren im Nationalpark überschreite die im Forstgesetz enthaltene allgemeine Erlaubnis zur Betretung des Waldes und sei daher grundsätzlich verboten.

Bestimmungen bewusst missachtet

Nur mit Zustimmung des Erhalters der Forststraße wäre eine Ausnahme möglich. Als erschwerend wertete das Landesverwaltungsgericht den Umstand, dass der Mountainbiker die Bestimmungen genau kannte und völlig bewusst missachtete.

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