Sexueller Missbrauch: Drei Jahre Haft

Im Landesgericht Linz ist am Dienstag ein Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger sowie Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Er soll über etwa eineinhalb Jahre drei Kinder, auf die er oft aufgepasst hatte, sexuell missbraucht haben. Der 37-Jährige war im Gegensatz zu früheren Angaben geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt Paul Tumfart warf dem Deutschen vor, dass es mehr als 50 Mal zu sexuellen Übergriffen auf einen Minderjährigen gekommen sei, der von Sommer 2016 bis Ende 2017 mit seinen beiden kleinen Brüder öfter bei ihm übernachtet habe. Der Bub war damals zwölf bis 13 Jahre alt. Auch an den beiden jüngeren Kindern soll der 37-Jährige sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Zudem waren auf seinem Computer pornografische Darstellungen Minderjähriger gefunden worden.

37-Jähriger passte öfter auf Buben auf

Der Angeklagte hatte die alleinerziehende Mutter der Buben sowie ihre Tochter und die drei Söhne über seine Ziehschwester 2015 in Oberösterreich kennengelernt. Ein freundschaftliches Verhältnis entwickelte sich und der 37-Jährige passte öfter auf die Buben auf, sie übernachteten auch bei ihm, er machte ihnen teure Geschenke, fuhr mit ihnen zu Fußballspielen nach München, obwohl er selbst Schulden hat. Der Deutsche habe versucht, sich so die Familie zu errichten, die er sich immer wünschte, führte der Verteidiger aus.

Mutter erstattete Anzeige

„Ich habe mich gefürchtet vor der Nacht, aber ich wollte immer zu ihm“, gab der Ältere bei der kontradiktorischen Einvernahme an. Der Angeklagte habe ihn missbraucht und auch nicht aufgehört, als er ihn mit den Füßen trat. Die jüngeren Kinder, sie waren damals zehn bis elf und sieben bis neun Jahre alt, gaben an, der Angeklagte habe sich beim Duschen an ihnen vergriffen. Als die Mutter und der Angeklagte sich - laut dem 37-Jährigen wegen Geld - zerstritten hatten, sprach der älteste Bub mit ihr über die Vorfälle und die Frau, die von all dem nichts geahnt hatte, erstattete im Jänner 2018 Anzeige.

Angeklagter gab an, selbst Opfer gewesen zu sein

Der Angeklagte erzählte auf Fragen seines Verteidigers sowie der Richterin seine persönliche Historie: Er sei als kleines Kind aus dem Waisenhaus adoptiert worden und als Elfjähriger selbst Opfer geworden: Ein Mann machte von ihm und einem gleichaltrigem Freund Nacktaufnahmen. Nach der Pflichtschule scheiterte zweimal eine Ausbildung, weil er gestohlen hatte, und er driftete ins Kriminelle ab. 2015 kam er auf deren Wunsch zu seiner Ziehschwester nach Oberösterreich. Nach einem Streit zog er in eine eigene Wohnung, wo die Übergriffe an den Buben passierten. „Ich möchte eine Therapie machen, damit so etwas nicht mehr vorkommt“, sagte der Mann. Seit der Anzeige im Jänner saß er in Untersuchungshaft, die ihm auf die Strafe angerechnet wird.

Richterin riet zu Therapie

Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Teilschmerzensgeldforderungen des Privatbeteiligtenvertreters für die drei Buben von insgesamt 7.000 Euro nahm der Angeklagte an, das Gericht sprach sie den Kindern auch zu. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren bemaß das Schöffengericht das Urteil mit etwa einem Drittel. Dies begründete die Vorsitzende mit dem Geständnis des Angeklagten als wesentlichen Milderungsgrund, auch das Schadensanerkenntnis sowie der eigene Werdegang fanden Berücksichtigung. Erschwerend wirkte der lange Tatzeitraum, das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen sowie drei einschlägige Vorstrafen. „Finger weg von so jungen Leuten“, gab Richterin Ursula Eichler dem Angeklagten mit auf den Weg und riet ihm dringend zu einer Therapie.