Neuer Prozess nach Mord in Gmunden möglich

Die tödliche Attacke auf eine Tanzlehrerin in Gmunden wird neuerlich die Gerichte beschäftigen. Der zu 20 Jahren Haft verurteilte Mann brachte einen Wiederaufnahmeantrag ein und stützt sich auf neue Methoden für DNA-Spuren.

Ein erster Anlauf ist vor einem Jahr gescheitert. Die Beschwerde des Mannes war vom Oberlandesgericht abgewiesen worden. Sein Verteidiger hatte vor allem ins Treffen geführt, dass auf der angeblichen Tatwaffe - einem Pokal - keine DNA-Spuren seines Mandanten gefunden worden seien. Laut Gericht ist allerdings eine nicht zuordenbare DNA-Mischspur vorhanden.

Oberlandesgericht Linz (OLG)

ORF

Das Oberlandesgericht Linz gab einem neuen Prozess zuletzt keine Chance

Der Pokal spielt auch im neuerlichen Wiederaufnahmeantrag eine zentrale Rolle. Das gab nun ein Unterstützungskomitee des Mannes auf seiner Homepage bekannt. Demnach gebe es neue wissenschaftliche Methoden, mit denen Mischspuren aufgeschlüsselt werden können.

Neue Beweismittel

Da sie bei der Gerichtsverhandlung nicht bekannt gewesen seien, stellen diese Methoden aus Sicht des Personenkomitees, eine neue Tatsache und ein neues Beweismittel dar, das eine Wiederaufnahme rechtfertigt. Ein Richtersenat des Landesgerichtes Wels muss über den Antrag entscheiden.

Tödliche Attacke vor fünf Jahren

Vor fast fünf Jahren ist es zu der Bluttat gekommen. Zwei Tage nach einer Feier im Tennisklub wurde die Tanzlehrerin schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben.

Der Gmundner, der auch bei der Feier anwesend war, wurde schließlich wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes durch Unterlassung in einem Geschworenenprozess zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er beteuerte aber von Beginn an seine Unschuld und versucht seither, eine Wiederaufnahme zu erreichen.

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