Anklage nach Verwechslung von Infusionen

Nach der Verwechslung von Infusionen im Landeskrankenhaus Kirchdorf im Herbst vergangenen Jahres wird jetzt gegen zwei Mitarbeiter Anklage wegen grober Fahrlässigkeit erhoben. Den Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft.

Ein 61-jähriger Patient starb damals an Organversagen, weil ihm Kalzium statt Kalium für sein Herzleiden verabreicht worden war. In einem zweiten Fall hat der betroffene Patient die falsche Infusion überlebt.

Zwei bis drei Jahre Haft drohen

Jetzt werden die beiden Pflegekräfte, die die Aufschriften auf den Infusionen nicht wie vorgeschrieben vor der Verabreichung noch einmal kontrolliert haben sollen, angeklagt. Den beiden Angeklagten drohen zwei bis drei Jahre Haft. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.

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