Schlag auf mutmaßlichen Grapscher - Freispruch
Die beiden Angeklagten standen am Montagvormittag gemeinsam vor Gericht. In der Nacht auf den 9. Dezember des Vorjahres trafen die beiden an der Bar eines Linzer Lokals aufeinander. Die Frau bestellte Getränke, der 42-Jährige saß am Tresen. Dazu, was dann genau passierte, gingen die Schilderungen auseinander: Die 33-Jährige sagte, der Mann habe ihr plötzlich an die Brust und zwischen die Beine gegriffen.
Schilderungen gehen weit auseinander
Sie habe das Lokal dann rasch verlassen. Draußen sei ihr Peiniger plötzlich wieder da gewesen und habe sie erneut belästigt. Sie habe ihn weggeschubst und ihm - als er noch immer nicht aufgab - den Faustschlag versetzt. Dass sie ihm dabei die Nase brach, tue ihr leid, beteuerte sie, „ich wollte ihn mir nur vom Leib halten“.
ORF.at/Dominique Hammer
Der - einschlägig vorbestrafte - Mann leugnete jede Belästigung und schilderte den Vorfall völlig anders: Es sei mit der Frau und deren Freund, die sich „aggressiv und schrill“ gebärdet hätten und „auf Streit aus gewesen“ seien, zu einem Wortgefecht gekommen. Daraufhin habe er das Lokal verlassen. Draußen habe ihn die Frau angegriffen: „Sie ist mir von hinten draufgesprungen und hat mir ein Bein gestellt.“ Er sei gestürzt. Als er wieder aufstand, habe sie ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm die Nase gebrochen.
Frei- und Schuldspruch
Der Staatsanwalt glaubte „beiden nicht ganz“. Er ging davon aus, dass es die Grapscherei gegeben habe. Allerdings sei die Reaktion der Frau zwar verständlich, aber „keine Notwehr gewesen“, argumentierte der Anklagevertreter.
Die Richterin sprach den Mann, der bereits vor Kurzem wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt worden war, der sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtlichen Handlung schuldig und verurteilte ihn zu 1.800 Euro Geldstrafe. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel, der Angeklagte erbat Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Die Frau wurde hingegen rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht ging davon aus, dass es vor dem Lokal erneut zu einem Streit und zu weiteren Angriffen auf die 33-Jährige gekommen war. Dafür spreche, dass ihre Jacke zerrissen war, so die Richterin.