Getötetes Ehepaar: Prozesstermin im Juni

Nach der Tötung eines Pensionistenpaares im Juni 2017 in Linz wird sich der verdächtige 55-Jährige ab 18. Juni in einem dreitätigen Prozess im Landesgericht Linz verantworten müssen.

Die Anklage wirft ihm zweifachen Mord sowie die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation vor. Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wird beantragt.

Dem seit langem in Österreich lebenden Tunesier wird zur Last gelegt, am 30. Juni vergangenen Jahres ein betagtes Ehepaar, das er mit Einkäufen aus dem Bio-Laden seiner Lebensgefährtin belieferte, getötet und in der Wohnung seiner Opfer Feuer gelegt haben. Das Motiv: Er fühlte sich als Ausländer sowie Muslim in Österreich ungerecht behandelt. Aus Protest hatte der Mann zahlreiche Postings in sozialen Medien verfasst. Darin verherrlichte er die Ideologie des IS, hieß Terroranschläge gut, gab Durchhalteparolen an IS-Kämpfer aus und schwor dem IS-Anführer Abu Bakr al-Baghdadi die Treue. Das geschah allerdings einseitig, es gab keinen Kontakt oder Informationsaustausch.

Laut Gutachten zurechnungsfähig

In einem psychiatrischen Gutachten wird der Angeklagte als zurechnungsfähig bezeichnet. Er habe klar gewusst, dass die Bluttat an dem Ehepaar verboten sei, aber er habe eine symbolische Tat gesetzt: Er wollte sein Gefühl des ihm widerfahrenen massiven Unrechtes ausdrücken. Eine entscheidende Rolle bei der Auswahl der Opfer spielte, dass ein Sohn des Paares in einer von einem blauen Politiker geführten Abteilung des Landes arbeitet - allerdings hat die Familie kein Naheverhältnis zu den Freiheitlichen.

Vom 55-Jährigen gehe „große Gefahr aus“

In der Anklage wird ihm zweifacher Mord, versuchte Brandstiftung, die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation und gefährliche Drohung vorgeworfen - letzteres, weil er in der Untersuchungshaft einem Justizwachebeamten mit dem Umbringen gedroht hat. Die Staatsanwaltschaft stellte zudem den Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Denn der 55-Jährige leidet laut Gutachten an einer „querulantischen Persönlichkeitsstörung“, deshalb gehe von ihm eine große Gefahr aus.

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