OÖ verweigert neues Jugendschutzgesetz

Gescheitert ist die Einigung aller Bundesländer an der Frage der Ausgehzeiten für Jugendliche. Ab dem ersten Jänner 2019 wird es in acht Bundesländern ein einheitliches Jugendschutzgesetz geben. Außer in Oberösterreich – da bleibt alles wie bisher.

Acht von neun Bundesländern haben bei der Jugendreferentenkonferenz in Hall in Tirol eine Einigung bei der Harmonisierung des Jugendschutzes beschlossen. Bis zuletzt habe man sich auch um die Zustimmung Oberösterreichs, das bei der Konferenz nicht vertreten war, bemüht, sagte die Tiroler Jugendlandesrätin Patrizia Zoller Frischauf (ÖVP).

Ausgehzeiten nicht ok

Beim Rauchverbot und beim Verbot von hochprozentigem Alkohol für Unter-18-Jährige habe es auch eine schriftliche Zustimmung Oberösterreichs gegeben. Die neuen Ausgehzeiten für Jugendliche trage Oberösterreich aber nicht mit. Und so gibt es ab kommendem Jahr verschieden lange Ausgehzeiten. In acht Bundesländern dürfen Jugendliche bis 14 Jahren dann bis 23 Uhr, Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bis 1.00 Uhr Früh ausgehen.

Jugendliche müssen in OÖ früher nach Hause

Nicht so in Oberösterreich: hier bleiben die Zeiten wie sie waren und damit ist das Ausgehen jeweils nur eine Stunde kürzer erlaubt. Der für den Jugendschutz zuständige Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) und FPÖ-Landesparteiobmann Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner schreiben in einer Aussendung, dass eine politische Einigung nicht auf Kosten der sachlichen Inhalte gehe dürfe.

Verantwortungsbewusste Eltern würden ihre 14-jährigen Kinder sicher nicht bis 1.00 Uhr Früh unbegleitet in die Linzer Altstadt gehen lassen. Podgorschek hat bis zuletzt gefordert, dass die anderen Bundesländer die kürzeren Ausgehzeiten Oberösterreichs übernehmen.

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