Warnung vor Zerschlagung der AUVA

Vor weitreichenden Folgen einer Zerschlagung der Unfallversicherung AUVA warnen die AK OÖ und der AUVA-Zentralbetriebsratvorsitzende. Damit würde auch der Schutz für Mitglieder der Einsatzorganisationen wegfallen.

Wenn ein Rot Kreuz-Mitarbeiter bei einem Einsatz einen Unfall hat, ein Bergretter sich verletzt oder ein Feuerwehrmann Brandverletzungen bei einem Einsatz erleidet - in allen solchen Fällen sind österreichweit die rund 500.000 Mitglieder von Einsatzorganisationen versichert: Und zwar bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA). Und zwar ohne zusätzlicher Prämien.

Versicherungsschutz nicht mehr gegeben

Dieser Unfallversicherungsschutz gilt übrigens auch für jeden der Hilfe leistet, etwa bei einem Unfall, und sich dabei verletzt. Das würde mit einem Aus für die AUVA nicht mehr gegeben sein, warnen der oberösterreichische AK-Präsident Johann Kalliauer und der AUVA-Zentralbetriebsratsobmann Erik Lenz. Und noch eines drohe mit einer Zerschlagung der AUVA: mögliche Schadensersatzforderungen an Unternehmen nach einem Arbeitsunfall.

Unternehmen drohen Schadensersatzforderungen

Derzeit haftet bei Arbeitsunfällen immer die AUVA, die Unternehmen als Finanzgeber der AUVA sind von der Haftung befreit. Fällt dieses Haftungsprivileg, drohen Unternehmen Schadensersatzforderungen, warnen Kalliauer und Lenz. Die Einsparungen bei einem Aus der AUVA halten sich nach deren Rechnung zudem in Grenzen. Ein Betrieb mit zwei Angestellten und acht Arbeitern spart sich knapp 1.500 Euro im Jahr.

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