Betrugsversuch auf Online-Verkaufsplattform

Eine Linzerin, die Online ein Kinderbett verkaufen wollte, wäre beinahe auf einen Betrüger hereingefallen. Er forderte die Frau auf, hunderte Euro Versandkosten vorzuschießen, erst dann bekomme sie Zugriff auf das bereits überwiesene Geld.

Die Linzerin wollte das für ihren Sohn zu klein gewordene Kinderbett über eine österreichische Verkaufsplattform im Internet um 600 Euro verkaufen. Auf die Verkaufsanzeige meldete sich ein Käufer per E-Mail in englischer Sprache. Er behauptete, dass er das Kinderbett verschiffen lasse wolle.

Mit 800 Euro Zugriff auf 4.000 Euro

Wenig später erhielt die Linzerin eine E-Mail mit der Bestätigung, dass 3.200 Euro plus 800 Euro Verschiffungskosten - und damit viel zu viel - auf ihrem PayPal-Konto eingegangen seien. Sie müsse allerdings zuerst 800 Euro für die Verschiffung bezahlen, dann könne sie auf die 4.000 Euro zugreifen.

Gefakte PayPal-E-Mail

Die skeptisch gewordene Linzerin wollte den Verkauf abbrechen. Dann wurde sie jedoch mit Textnachrichten bombardiert und unter Druck gesetzt. Der Linzerin wurde es zu bunt. Sie wandte sich an die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer, die herausfanden, dass auf ihrem dem PayPal Konto gar kein Geld eingegangen war. Die E-Mail stammte nicht von PayPal, sondern hatte nur eine sehr ähnliche Absender-Adresse.

Hätte die Frau die 800 Euro überwiesen, wären diese verloren gewesen, so das Fazit der Konsumentenschützer, die mit diesem aktuellen Beispiel vor dieser Betrugsmasche warnen.