ARBÖ warnt – Drängeln kann teuer werden

An diesem Osterwochenende rollt wieder eine Reisewelle durch das Land und die Folge sind meist auch Aggressionen, „weil es manchen zu langsam vorangeht“. Der Autofahrerklub ÄRBO rät trotzdem zur Gelassenheit, denn Drängeln kann teuer werden.

Aggressives Verhalten im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt, warnt ARBÖ-Jurist Gerald Hufnagel. Drängeln ist ein sogenanntes Vormerkdelikt und wird im Führerscheinregister eingetragen. Die Folgen: Zwei Vormerkdelikte bedeuten eine Nachschulung, bei drei Verstößen folgt der Führerscheinentzug. Und Drängeln kann auch teuer werden mit Strafen bis zur einer Höhe von 2.180 Euro, so Hufnagel.

Drängler Autobahn drängen A1

Polizei

Versicherung kann Regress fordern

Und damit ist nur der polizeiliche Teil abgedeckt. Wer durch sein aggressives Fahrverhalten einen Unfall verursacht, weil er eben den Sicherheitsabstand nicht einhält, dem drohen auch Probleme mit der Versicherung. Die wird zwar vorerst den Schaden bezahlen, erläutert Hufnagel. Kann aber dann versuchen auf dem Regressweg sich das Geld vom aggressiven Autofahrer zurück zu holen. Eine Kaskoversicherung steigt möglicherweise überhaupt aus.

Das Gesetz gilt auch für Rad- und E-Bike-Fahrer, so der Verkehrsexperte. Misst die Polizei einen Abstand von weniger als 0,2 Sekunden ist der Führerschein weg, für mindestens sechs Monate.

Zwei-Sekunden-Regel

Gemäß §18 Absatz 1 der StVO (Straßenverkehrsordnung) muss der Abstand zum voranfahrenden Fahrzeug so gewählt werden, dass Lenker und Lenkerinnen auch bei plötzlichem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeuges jederzeit anhalten können. Die Verkehrsexperten empfehlen die Zwei-Sekunden-Regel: einen markanten Punkt am Fahrbahnrand fixieren und sobald das voranfahrende Fahrzeug diesen passiert, zu zählen („einundzwanzig, zweiundzwanzig“) beginnen –zu Ende sollte der Punkt noch nicht erreicht sein. Zwei Sekunden Abstand entspricht rund 50 Metern bei 100 Kilometer pro Stunde.

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