Ehemaliger Schüler klagt Stift Kremsmünster

Gegen das Stift Kremsmünster ist eine Klage auf Schmerzensgeld eingebracht worden. Ein ehemaliger Schüler gibt an, neben anderen Schülern Opfer von sexuellen Übergriffen des damaligen Internatsleiters geworden zu sein.

Der Pater selbst war bereits 2013 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, die er derzeit verbüßt. Der ehemalige Schüler will Schmerzensgeld in der Höhe von 95.000 Euro.

Bereits 35.000 Euro erhalten

Der heute 42-Jährige war von 1987 bis 1996 Internatsschüler in Kremsmünster. Von der von Kardinal Christoph Schönborn eingesetzten Opferschutzanwaltschaft erhielt er bereits eine „Gesten-Zahlung“ in der Höhe von 35.000 Euro, berichtete die Plattform betroffener Kirchlicher Gewalt am Mittwoch in einer Aussendung. Der Mann geht jedoch davon aus, dass ihm auch Schmerzensgeld in der Höhe von zumindest 95.000 Euro zusteht, weswegen er nun Klage einbrachte.

„Ordensleitung hätte Gefahren abwenden müssen“

Es wäre Aufgabe der Ordensleitung gewesen, die Gefahren für die Internatsschüler abzuwenden, begründete Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform, die Klage gegen das Stift in einer Aussendung. „Angesichts des bevorstehenden Osterfestes wäre es angebracht, wenn das Stift Kremsmünster die vielen Opfer entsprechend entschädigen würde, was es bisher ablehnte, und sie nicht in einen belastenden und teuren Gerichtsprozess zwingen würde.“