Biber im Poeschlteich müssen bleiben
Die Stadt hatte bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach den Antrag auf Entnahme, sprich Tötung, der eigentlich geschützten Biber gestellt, weil es bereits in Privatgärten zu Schäden gekommen war. Die Stadt blitzte aber bei der Bezirkshauptmannschaft und jetzt auch beim Landesverwaltungsgericht ab.
„Andere Lösung gegeben“
Eine solche Entnahme der Tiere sei nur zulässig, wenn es keine andere Lösung gibt - und das sei hier nicht der Fall. Alternativen wären etwa in die Erde eingegrabene Maschendrahtzäune oder elektrische Zäune, heißt es vom Landesverwaltungsgericht.