500 Überstunden nicht ausbezahlt
Er habe keinen einzigen Tag frei gehabt. Mit Hilfe der Arbeiterkammer ging er vor Gericht und erhielt 6.000 Euro nachbezahlt. Das sei aber noch nicht alles gewesen, man habe bei dem Wirten „eine lange Latte an weiteren Vergehen“ festgestellt.
„Lohn zu niedrig berechnet“
Der Lohn sei viel zu niedrig berechnet gewesen, Sonderzahlungen wurden keine geleistet, Urlaubsabfindung nicht bezahlt, die gesetzlich zustehenden Postensuchtage nicht gewährt, die gesetzliche Wochenendruhe nicht eingehalten, keine Lohnabrechnungen ausgehändigt und der Mann auch noch fristwidrig gekündigt" so die Arbeiterkammer.