Diskriminierung: 317.368 Euro Entschädigung
Die Entscheidung ist rechtskräftig, erst im Februar ist das Ministerium mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgeblitzt. Begonnen hatte die Causa im Jahr 2011. Im damals noch nicht blauen, sondern SPÖ-geführten Verkehrsministerium unter Ministerin Doris Bures wurden zwei Sektionen zu einer neuen Supersektion „Verkehr“ zusammengelegt.
Beide Bewerber „in höchstem Ausmaß geeignet“
Den Zuschlag bekam aber nicht der von der Begutachtungskommission am besten bewertete Franzmayr, damals Chef einer der beiden Sektionen, sondern die einen Hauch schlechter eingestufte Juristin Ursula Zechner, inzwischen Chefin der Asfinag-Tochter Maut Service GmbH (MSG). Beide wurden aber als „in höchstem Ausmaß geeignet“ bezeichnet.
Ministerium beharrte auf der Bevorzugung
Franzmayr wandte sich an die - seinerzeit ausschließlich mit Frauen besetzte - Bundesgleichbehandlungskommission, die in einem Gutachten eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts feststellte. Das Ministerium beharrte aber auf der Bevorzugung der weiblichen Bewerberin aufgrund gleicher Eignung und lehnte eine Entschädigung ab. Beim Bundesverwaltungsgericht und nun beim VwGH bekam Franzmayr aber letztlich Recht.
Bund muss Differenz zahlen
Der Bund muss Franzmayr nun die Differenz zwischen seinem tatsächlichen Gehalt und dem, was in fünf Jahren als Sektionschef verdient hätte, bezahlen. Es sind dies jedenfalls 312.075,28 Euro. Dazu kommen als Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung weitere 5.292,30 Euro. Wegen selbstständiger Einkünfte im letzten Vergleichsjahr steht noch eine Vergleichsrechnung zu seinem Einkommensteuerbescheid aus, ansonsten ist die Entscheidung rechtskräftig.