15 Monate bedingt für Justizwachebeamten

Ein Justizwachebeamter ist am Donnerstag in Linz zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er Straftaten von Häftlingen nicht verfolgt oder angezeigt, illegale Registerabfragen getätigt und Protokolle gefälscht hat.

„Ich gestehe dem Angeklagten zu, dass seine Arbeitsbelastung beträchtlich war“, sagte der Staatsanwalt. Aber die Zeugen-Einvernahme des zuständigen Beamten habe gezeigt, dass die Aufgabe objektiv sehr wohl von einer Person zu bewältigen sei. „Dass er derartig überfordert war, dass er nicht wusste, was er tat, glaube ich nicht“, vielmehr sehe er eine gewisse „Unwilligkeit“, so der Anklagevertreter. Der Verteidiger und der Angeklagte selbst baten um ein Urteil, dass dem Mann erlaubt, weiter als Justizwachebeamter tätig zu sein.

Kein Amtsverlust

Das Schöffengericht unter dem Vorsitzenden Clemens Hödlmoser sprach den Mann wegen Amtsmissbrauchs und Fälschung besonders geschützter Urkunden schuldig - allerdings nicht in allen 118 in der Anklage aufgelisteten Fällen. In einigen erfolgte ein Freispruch im Zweifel - entweder, weil man dem Angeklagten Schlampigkeitsfehler zugestand oder, dass er wirklich der Ansicht war, hier keine Anzeige erstatten zu müssen. Im Fall der verschwundenen Smartphones erfolgte ebenfalls ein Freispruch. Seinen Beruf darf der Mann, der nun in einem anderen Bereich der Justizwache arbeitet, weiter ausüben.

Für Ahndung von Fehlverhalten zuständig

Der 51-Jährige, der seit Jahrzehnten bei der Justizwache arbeitet, war in einer oberösterreichischen Anstalt dafür zuständig, Fehlverhalten von Häftlingen zu ahnden. Die Meldungen, die bei ihm eingingen, reichten von Körperverletzung über Sachbeschädigung bis zum Besitz von Drogen oder Handys. Laut Anklage soll er aber von 2011 bis 2015 in 118 Fällen weder ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten geführt noch - bei gröberen Vorkommnissen - Strafanzeige erstattet haben.

Handys und Drogen nicht vernichtet

Zudem wird dem Mann vorgeworfen, einkassierte Mobiltelefone und Drogen nicht wie vorgesehen für verfallen erklärt, vernichtet oder verwertet zu haben. Während eine Kiste mit 218 Tastenhandys in seinem Büro gefunden wurde, sind sechs Smartphones verschwunden. Was damit passierte, ist unklar. Zudem soll der Mann eine Übergabebestätigung von konfiszierten Drogen an die Kripo gefälscht und unberechtigt Registerabfragen durchgeführt haben.

Ehemaliger Anstaltsleiter zog Innenrevision bei

Ein ehemaliger Vorgesetzter des 51-Jährigen schilderte, dieser habe nie darüber geklagt, dass er mit seiner Arbeit nicht zurande komme. In seiner Einvernahme wurde aber deutlich, dass offenbar ein Ermessensspielraum angenommen wurde, was man anzeigt und was man als Bagatelle durchgehen lässt, etwa wenn nur eine Tasse kaputtgemacht worden ist. Auch zur Frage, ob oder wie man konfiszierte Handys veräußern kann, bestand offenbar Unsicherheit. Der ehemalige Anstaltsleiter betonte hingegen, dass man auch kleine Fälle anzeigen musste und dem Angeklagten das klar gewesen sei. Er war es auch, der die Innenrevision bei zog, weil Akten lange liegengeblieben seien oder genauer geführt werden hätten müssen.