Beschwerde gegen Flutlichtanlage am Hochficht
Eine Bewilligung gab es bereits. Die oberösterreichische Umweltanwaltschaft hatte jedoch Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht. Unter anderem deshalb, weil keine ausreichende Naturverträglichkeitsprüfung erfolgt sei. Vielmehr sei die Prüfung vorzeitig abgebrochen und eine Bewilligung erteilt worden.
An Landesregierung zurückverwiesen
Der Fall ist nun vom Landesverwaltungsgericht an die Landesregierung zurückverwiesen worden. Die zuständige Naturschutzbehörde, also das Land Oberösterreich, muss nun die fehlenden Verfahrensschritte nachholen: unter anderem eine umfassende Prüfung, ob das Projekt mit den Erhaltungszielen des Naturschutzgebietes in Einklang zu bringen ist oder nicht.