Prozess um Justizwachebeamten vertagt
Der Mann, der seit 1989 bei der Justizwache arbeitet, war in einer oberösterreichischen Anstalt dafür zuständig, Fehlverhalten von Häftlingen zu ahnden. Die Palette der Meldungen, die bei ihm eingingen, reichte von Körperverletzung über Sachbeschädigung bis zum Besitz von Drogen oder Handys.
Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen Amtsmissbrauch und Fälschung besonders geschützter Urkunden vor. Im Zeitraum von 2011 bis 2015 habe er in 118 Fällen weder ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten geführt noch - bei gröberen Vorkommnissen - Strafanzeige erstattet. Einkassierte Mobiltelefone und Drogen habe er nicht wie vorgesehen für verfallen erklärt und vernichtet oder verwertet. Während eine Kiste mit 218 Tastenhandys in seinem Büro gefunden wurde, sind sechs Smartphones verschwunden. Es steht der Verdacht im Raum, dass er sie selbst genommen oder jemand anderem gegeben haben könnte. Zudem soll er Übergabebestätigungen von konfiszierten Drogen an die Kripo gefälscht und unberechtigt Registerabfragen durchgeführt haben.
„Mandant neigt zur Schlampigkeit“
Sein Mandant neige zur Schlampigkeit und sei mit der Aufgabe überfordert gewesen, sagte der Verteidiger. Er habe keine Vertretung gehabt und sei nur einen halben Tag eingeschult worden. Deshalb seien die Akten liegengeblieben. Er habe sich aber nie an den Drogen oder Handys bereichert oder irgendjemand anderem einen Vorteil verschafft, betonte der Anwalt.
„Meldungen von 200 auf bis zu 700 gestiegen“
Der Angeklagte gab einen Großteil der Vorwürfe zu. Die Arbeitsbelastung sei groß gewesen, die Zahl der Meldungen, die bei ihm eingingen, von anfangs 200 auf bis zu 700 gestiegen. Er schilderte, dass seine Arbeit bei einer Revision beanstandet wurde und eine weitere Prüfung zu erwarten war. „Da habe ich angefangen zu frisieren.“ Wo die verschwundenen Smartphones hingekommen sind, könne er nicht erklären. Dass er die Registerabfragen nicht machen hätte dürfen, habe er nicht gewusst. Er habe ja auch nur Fälle angesehen, die Gegenstand des Strafverfahrens gegen ihn seien. Deshalb habe er gedacht, das sei in Ordnung. Nun wisse er, dass dem nicht so sei.
Auf 15. März vertagt
Der Verteidiger betonte, dass es für seinen Mandanten wichtig sei, weiterhin seinen Beruf ausüben zu können. Eine Verurteilung, die einen Amtsverlust zur Folge hätte, „wäre die Vernichtung seiner Existenz“. Ein Urteil wurde vorerst nicht gesprochen. Das Schöffengericht will noch weitere Zeugen hören. Richter Clemens Hödlmoser vertagte auf 15. März.