Haftstrafe für Wiederbetätigung bestätigt

Das Oberlandesgericht Linz hat am Montag das Urteil gegen einen Mann, der vom Landesgericht Steyr eine Haftstrafe wegen Wiederbetätigung erhalten hatte, bestätigt. Eine Nichtigkeitsbeschwerde wurde im Dezember beim Obersten Gerichtshof abgelehnt.

Der bereits zweimal einschlägig Vorbestrafte hat auf der bereits geschlossenen Internetplattform „Thiazi-Forum“ Nazi-CDs und LPs zum Kauf und Tausch angeboten. Laut Aussagen des Angeklagten im ersten Prozess vor einem Jahr, habe er das „belastende Material“ nur „los werden“ wollen.

„Zwei Jahre und neun Monate“

Das Gericht in Steyr verurteilte ihn jedoch wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Das Urteil lautete auf „zwei Jahre und neun Monate Haft“ - Verteidigung und Staatsanwaltschaft waren darauf in Berufung gegangen. Mehr dazu in Unbedingte Haft für Wiederbetätigung (ooe.ORF.at; 24.1.17)

Kein Milderungsgrund

Das Oberlandesgericht bestätigte nun das Urteil: „Es bleibt so wie es ist“, einen Milderungsgrund zur Reduzierung des Strafmaßes sei nicht erkennbar. So habe der heute 39-Jährige trotz Tatsachengeständnisses im ersten Verfahren „keinen Beitrag zur Wahrheitsfindung“ geleistet.

Gründe für eine schärfere Strafe wurden aber auch nicht erkannt. Die Oberstaatsanwaltschaft hatte wegen „der manifesten nationalsozialistischen Gesinnung“ des Wiederholungstäters zwei Jahre und neun Monate nicht als tat- und schuldangemessen erachtet. Auf den Verstoß gegen das Verbotsgesetz 3g stehen bis zu zehn Jahre Haft, das Landesgericht Steyr blieb noch „unter dem unteren Drittel der Höchststrafe“, weshalb die Anklagebehörde Berufung angemeldet hatte.