Schwierigkeiten nach Online-Bewertungen

Dass man für Hasspostings im Internet rechtlich belangt werden kann, ist bekannt. Weniger herumgesprochen hat sich aber, dass man auch nach kritischen Bewertungen bei Onlinehändlern in Schwierigkeiten kommen kann.

Manchmal kann eine schlechte Online-Bewertung auch „nach hinten losgehen“ und für den Verfasser ernste Folgen haben. Ein Oberösterreicher hat vor kurzem wegen einer negativen Bewertung einen Brief von einem Anwalt bekommen.

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Beim Buchen des Urlaubs fragen viele zuerst die Bewertungen ab

Klagsdrohung für schlechte Shopbewertung

Der Anwalt eines Onlinehändlers fordert jetzt von einem Oberösterreicher 1.200 Euro, weil der Kunde seinen Shop mit nur einem von fünf Sternen bewertet hat. Eine Klage hängt in der Luft - Entscheidung ist noch keine gefallen. Viele Internetuser sind verunsichert und stellen sich die Frage, welche Folgen eine schlechte Bewertung für den Verfasser haben kann.

Stefan Perner, Abteilungsleiter des Instituts für Zivilrecht an der Kepleruniversität Linz beruhigt: „In den meisten Fällen hat eine schlechte Bewertung gar keine Folgen für den Verfasser. Wird er gerade um seine Meinung gefragt damit er sie äußert - und wenn er das macht, dann kann man das nicht objektiv überprüfen".

Grenzen müssen eingehalten werden

Der Rechtsexperte sieht in diesem Fall keine Gefahr für den Oberösterreicher. Es gebe aber sehr wohl Grenzen und Regeln, die man einhalten sollte: „Wenn es mir vorwerfbar ist, dass ich dort eine falsche Tatsache hineinschreibe, dann ich in den extremen Fällen zu Haftung herangezogen werden. Ich kann auch beispielsweise keine Ehrenbeleidigungen, wüsten Beschimpfungen oder ähnliches veröffentlichen – da wäre eine Grenze der freien Meinungsäußerung erreicht.“ Die Regeln sind also eindeutig, wer bei der Wahrheit bleibt, hat zumindest bei Onlinebewertungen, nichts zu befürchten.