Fußballfan wegen „Fuck Cops“ verurteilt

Ein Transparent mit der Aufschrift „Fuck Cops“ stellt eine „Anstandsverletzung“ dar - das ist nun amtlich: Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat die Beschwerde eines Fußballfans abgewiesen.

Der Mann war zuvor von der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt worden, weil er während eines Matches im Rieder Stadion eine Fahne mit derartiger Aufschrift geschwenkt hatte.

„Allgemeine Ablehnung gegenüber der Polizei“

Der Fußballfan argumentierte, dass er mit dem Schwenken der Fahne nur eine allgemeine Ablehnung gegenüber der Polizei zum Ausdruck gebracht habe, was im Stadion keinerlei Reaktion des Publikums hervorgerufen habe. Er sah sein Verhalten daher durch die Meinungsfreiheit gedeckt, informierte das Gericht am Mittwoch.

„Fuck“ ist „Superlativ kraftvoller Schimpfwörter“

Das Landesverwaltungsgericht sah das anders, wies die Beschwerde ab und bediente sich dabei einer weit gewählteren Ausdrucksweise als der polizeikritische Fußballfan: Das Wort „Fuck“ sei mittlerweile ein „Superlativ kraftvoller Schimpfwörter“ und „darf nunmehr für sich in Anspruch nehmen als Kulmination eines internationalen Schimpfwörtercodes zu gelten und bisherige Fäkalausdrücke zu überlagern“.

„Klar als Beschimpfung zu sehen“

„Fuck Cops“ sei daher klar als Beschimpfung zu sehen und nicht bloß als „sprachintellektuell insuffiziente Meinungsäußerung (...), da auch bei wohlwollendster Berücksichtigung eines milieubedingten Mangels an sprachlicher Ausdrucksfähigkeit kein inhaltlicher Beitrag zur (international stattfindenden) Diskussion zum Verhältnis der Sicherheitsorgane und der Fußballfans oder dergleichen erkannt werden kann“, befand das Gericht.