AK: Regeln für Tauschen im Internet
Bei einem Geschäft über Internetplattformen, werden Verträge zwischen Privatpersonen abgeschlossen. Viele Konsumentenschutzgesetze, wie das Rücktrittsrecht oder die gesetzliche Gewährleistung betreffend, sind dabei laut den Konsumentenschützern nicht wirksam.
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Zudem bestehe die Gefahr von Fake-Angeboten, bei denen man Geld überweist, die Ware aber nie erhält. Die Anzeigenplattformen versuchen zwar betrügerische Anzeigen herauszufiltern, dies gelinge jedoch nicht immer, so die Experten.
Vorsicht bei Angeboten
Besondere Vorsicht sollte man bei besonders günstigen Angeboten oder Vorauszahlungen walten lassen. Denn trotz aller Kontrollen der Tausch- und Verkaufsbörsen seien Schein-Angebote nicht immer ausgeschlossen. Besonders vorsichtig solle man sein, wenn etwas besonders günstig angeboten wird. Eine persönliche Abholung mit Barzahlung ist daher empfehlenswert, um nicht Opfer eines Betrugs zu werden, raten die Konsumentenschützer.