Schlechte Karten für Direktbucher

Wer seine Urlaubsreise direkt bei einer Fluglinie bucht, hat im Fall einer Pleite der Airline schlechte Karten - wie sich jetzt bei der Niki-Insolvenz wieder zeigt. Doch nicht alle, die eine Reise mit Niki antreten wollten, müssen um ihr Geld bangen.

Wer eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter gebucht hat, steht laut Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ deutlich besser da. Im Fall einer Insolvenz - wie jetzt bei Niki - ist der Kunde nämlich durch eine Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters und der Fluglinie finanziell geschützt.

Geringe Quote oder gar keinen Ersatz

Ganz anders sieht es bei jenen aus, die ein Ticket direkt bei Niki oder online über eine Plattform gekauft haben. Ist die Fluglinie pleite, erhalten die Kunden nur eine geringe Quote des Ticketpreises oder gar keinen Ersatz.

Eine Chance könnte höchstens über das Insolvenzverfahren bestehen. Wer sich dafür anmelden möchte, muss in Österreich eine Gebühr von 22 Euro zahlen. Und zu alledem kommt für die Direktbucher auch noch dazu, dass sie in der Regel die Kosten für Ersatzflüge aufbringen müssen.

Gleichstellung der Reisenden gefordert

Dass es zwischen Direktbuchern und Pauschalreisenden solche Unterschiede gibt, kritisiert die Arbeiterkammer. Die Konsumentenschützer plädieren für eine Gleichstellung der Reisenden, unabhängig von der Buchungsart. Das heißt, eine Insolvenzabsicherung müsse auch auf Fluglinien ausgeweitet werden.

TUI will Ersatzflüge organisieren

Und der Reiseveranstalter TUI hat Donnerstagvormittag bekanntgegeben, dass man sich für die Kunden um Ersatzflüge bemühe. TUI bietet an, kostenfrei auf diese umzubuchen. Alle Kunden, für die keine Ersatzflüge gefunden werden, können ihre Reise kostenfrei stornieren und bekommen ihr Geld umgehend rückerstattet. Für Kunden, die bereits in den Urlaubsgebieten sind, organisiert TUI Ersatzflüge.

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