Junger Autolenker bedingt verurteilt

Jener Autofahrer, der Ende August in Bad Ischl einen tödlichen Unfall verursacht haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht Wels zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Außerdem soll er 5200 Euro zahlen.

Der junge Autolenker musste sich vor dem Landesgericht Wels wegen Gefährdung der körperlicher Sicherheit, grob fahrlässiger Körperverletzung und vor allem wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Ihm drohten bis zu drei Jahre Haft. Nun ist der zum Unfallzeitpunkt 19-Jährige zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden, sowie zu einer Geldstrafe von 5.200 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Motorradlenker tödlich verunglückt

Passiert ist der folgenschwere Unfall Ende August auf der Weißenbachstraße, einer bei Motorradfahrern sehr beliebten Strecke im Salzkammergut, auf der es aber auch immer wieder zu schweren Unfällen kommt. Der zum Zeitpunkt des Unfalls 19-jährige Autofahrer war mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geraten, sodass ein entgegenkommender 51-jähriger Motorradfahrer aus dem Innviertel nicht mehr rechtzeitig ausweichen konnte. Durch den Zusammenstoß starb der Motorradfahrer noch an der Unfallstelle.

Er war an dem Tag mit seiner Ehefrau auf der B153 mit den Motorrädern unterwegs. Die Frau fuhr voran, hinter ihr der 51-jährige Ehemann. Während die Frau noch ausweichen konnte, wurde ihr Mann vom Wagen des jungen Autolenkers erfasst.