Immer mehr Rechtsbrecher in Asten
Strenge Überwachung, hohe Zäune und vergitterte Fenster: Von außen erinnert das forensische Zentrum Asten an ein klassisches Gefängnis. Innen ändert sich der Eindruck. Wie in einem Krankenhaus ziehen sich die langen Gänge. Die Menschen können sich frei bewegen, aber niemand spaziert einfach so hinaus.
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178 psychisch kranke Rechtsbrecher - oder wie es hier heißt: Klienten - sind derzeit in Asten, davon 13 Frauen. Wer hinter den Türen untergebracht ist, ist streng geheim.
Asten ist neben der Justizanstalt Göllersdorf in Niederösterreich die zweite Einrichtung dieser Art in Österreich.
Binnen sieben Jahren hat sich die Zahl der Insassen verdoppelt - eine Entwicklung, die anhält. „Die Tendenz ist steigend. Es werden immer mehr Menschen eingewiesen, darum haben wir keine freien Plätzen mehr“, sagt Leiter Martin Kitzberger.
Für jeden Klienten wird ein eigenes Therapiepaket geschnürt. Das Leben spielt sich in Wohngruppen ab, hier wird unter Anleitung von Betreuern gerade gemeinsam gekocht. Und jeder hat sozusagen einen eigenen Stundenplan. Therapie, die Insassen für ein normales Leben rüsten.
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Doch nicht alle schaffen den Weg aus der Sonderanstalt, denn wer neben der Therapie zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, kann nach Abschluss der Behandlung auch noch in ein klassisches Gefängnis kommen.
Senat prüft Gefahr der Insassen
Aber auch bei anderen Straftätern - zurechnungsfähig oder auch unzurechnungsfähig bei der Tat - geht es in erster Linie um das Risiko, so Leiter Kitzberger. Ein Drei-Richter-Senat überprüft einmal jährlich für jeden Klienten, ob die weitere Anhaltung wegen der Gefährlichkeit noch vorhanden ist oder nicht.
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Ein gewisses Restrisiko bestehe aber immer, sagt Lorenz Aigner-Reisinger vom Psychologischen Dienst: „Es ist es wichtig zu schauen, wo die Person hinkommt. Dadurch können wir das Restrisiko durch die Umgebung eindämmen.“ Wie etwa durch viel Personal oder spezielle Strukturen. Durchschnittlich werden pro Jahr 30 Insassen bedingt aus Asten entlassen, also mit gerichtlichen Auflagen.