Nach Unfall Rehkitz am Balkon gehalten

Weil sie ein verletztes Rehkitz mit nach Hause genommen und am Balkon der Sommerhitze ausgesetzt hatte, ist eine 28-Jährige Braunauerin wegen Tierquälerei am Landesgericht Ried im Innkreis zu drei Monaten bedingt verurteilt worden.

Zu Fronleichnam dieses Jahres hatte die 28-Jährige mit ihrem Auto ein Rehkitz angefahren. Die Frau nahm das junge und verletzte Reh mit nach Hause und brachte es am Balkon ihrer Wohnung unter - über die Nacht und auch noch bis zum Nachmittag des nächsten Tages.

Ohne Nahrung und Wasser

Bei großer Hitze und ohne Nahrung und Wasser musste das Tier die lange Zeit am Balkon verbringen, wie es in der Anklage heißt. Nachbarn wurden auf die Schreie des Tieres aufmerksam, die Polizei wurde verständigt, in der Folge ein Jäger, der dann das Reh notschlachten musste.

Rehkitz

pixabay/Huskyherz

Bei großer Hitze und ohne Nahrung und Wasser musste das Tier die lange Zeit am Balkon verbringen

Drei Monate bedingt für Tierquälerei

Vor Gericht gab die Frau an, dass sie einen Jäger anrufen wollte, der das Tier pflegt, was ihr aber nicht gelungen sei. Angeklagt wurde die 28-Jährige wegen „Eingriff ins Jagdrecht“ und wegen „Tierquälerei“. Im ersten Punkt wurde sie freigesprochen, wegen Tierquälerei, erhielt sie aber drei Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beschuldigte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.