Urteil: VW-Fahrer bekommt Geld zurück
Vor zwei Jahren kaufte der Mann den gebrauchten VW Touran um 13.000 Euro. Wenig später kam der Abgasskandal auf, bekanntlich hat VW mit einer Schummelsoftware die Abgaswerte manipuliert. Hätte er gewusst, dass eine Schummelsoftware im Auto steckt, hätte er es nicht gekauft, so sein Argument vor Gericht.
Hoffnung auf weitere ähnliche Urteile
Am Bezirksgericht Gmunden hatte der Mann noch verloren. In zweiter Instanz am Landesgericht Wels bekam er jetzt aber Recht. Das stimmt seinen Linzer Anwalt Michael Poduschka optimistisch, dass die Rechtsprechung sich durchsetzen wird: „Ich glaube, dass dieses Urteil rasch Nachfolger in ganz Österreich finden wird.“
EPA/ Julian Stratenschule
Denn so wie seinem Mandanten geht es vielen, die ein Auto aus der VW-Gruppe haben. Laut dem Gericht ist die Schummelsoftware kein geringfügiger Mangel, denn wenn er nicht mit dem Softwareupdate behoben werde, könnte der Mann seine Zulassung verlieren.
Außerdem sei es ihm unzumutbar ausgerechnet von VW das Softwareupdate durchführen zu lassen, wo ja VW ihn ursprünglich mit der Schummelsoftware getäuscht hatte. Der Kaufvertrag des Autos ist daher aufzuheben, das Auto zurückzugeben und dem Mann das Geld zu ersetzen, so das nicht rechtskräftige Gerichtsurteil.
Klagen noch bis Jahresende möglich
VW kann den Fall noch vor den obersten Gerichthof bringen. Eine Klage soll gut überlegt sein, so Podukschka: „Jene ohne Rechtsschutzversicherung müssen weiter vorsichtig sein, weil es ja auch anderslautende Urteile gibt und keine Garantie gibt, dass man hier gewinnt.“ Mehr dazu: „VW-Skandal: Autofahrer bekommt Geld zurück“ (14.6.16 ; ooe.ORF.at)
Wer eine Klage gegen VW einbringen möchte hat dafür nur mehr bis Jahresende Zeit, dann verjähren etwaiige Ansprüche. Der Linzer Anwalt bearbeitet aktuell 120 Klagen, die demnächst verhandelt werden.
Links:
- VW-Skandal: Händler muss laut Gericht haften (ooe.ORF.at)
- Erste Klage gegen VW-Händler (ooe.ORF.at)