Rauchfangkehrerin bedroht - Freispruch

Ein 76-Jähriger, der eine Rauchfangkehrerin mit einer Schreckschusspistole bedroht haben soll, ist am Montag im Landesgericht Ried rechtskräftig freigesprochen worden. Er bestritt, der Frau mit gezogener Waffe die Haustüre geöffnet zu haben.

Im September dieses Jahres kam die 28-Jährige zur Feuerstättenüberprüfung zu dem Haus des Pensionisten im Bezirk Braunau. Der Mann, der allein daheim war, sah nur vor der Tür ein Auto mit ausländischem Kennzeichen und eine dunkle Gestalt. Daher holte er zuerst seine Schreckschusspistole, bevor er die Türe öffnete. Was dann geschah, darüber lieferten der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer vor Gericht unterschiedliche Versionen ab.

Opfer sah Waffe auf sich gerichtet

Die gebürtige Münchnerin, die einen Wagen mit deutschem Kennzeichen fährt, berichtete, dass der Mann gleich die Waffe auf sie richtete. „Ich erzähle Ihnen jetzt einen Witz, über den werden Sie sich totlachen“, soll er zur Begrüßung gesagt haben. Beruhigend habe sie auf ihn eingeredet, worauf dieser „30 Sekunden nichts gesagt hat und dann die Pistole wegsteckte“, berichtete die junge Frau, die bei ihrer Aussage darauf bestand, dass der Angeklagte den Verhandlungssaal verlässt. Danach habe sie die beiden Feuerstellen im Haus begutachtet und sei gegangen.

„Nie auf die Frau gezielt“

Der Pensionist wiederum meinte, nie auf die Frau gezielt zu haben. Als er sah, wer angeläutet hatte, habe er über seine „übertriebene Ängstlichkeit“ lachen müssen. Nachdem die Rauchfangkehrerin ihre Arbeit erledigt hatte, erzählte er ihr davon und nahm dabei die Pistole aus der Hosentasche und legte sie auf seine flache Hand. Anschließend habe sich die Frau von ihm verabschiedet.

Kurze Zeit später erschien dann jedoch eine Cobra-Einheit der Polizei und nahm den Pensionisten fest, so die Ausführungen des Angeklagten vor Gericht.

„Kein subjektiver Wille zum Bedrohen“

Der Richter erkannte bei dem Angeklagten „keinen subjektiven Willen zum Bedrohen“. Er wurde der gefährlichen Drohung freigesprochen. Allerdings werde ein Verfahren wegen „schweren Fehlverhaltens“ des Waffenbesitzers eingeleitet, kündigte er an. Der Freigesprochene entschuldigte sich noch im Gerichtssaal mit Handschlag bei der Frau.