Neue Regeln für Privatkonkurse
Allein im Vorjahr mussten in Oberösterreich mehr als 600 Unternehmen Insolvenz anmelden. Die Baubranche war mit 116 Pleiten am stärksten betroffen. Vor allem für Einzelunternehmer bedeutet ein Unternehmenskonkurs oft auch den Weg in die Privatinsolvenz.
Debatte: Wo lauert die Schuldenfalle?
Entlastung für Schuldner
Das spürt auch die Schuldnerberatung: „In unserer täglichen Arbeit ist jeder Zweite, Dritte, Vierte oder Fünfte ein gescheiterter Unternehmer. Die Personen haften persönlich, und sie gehen als Privatperson in Konkurs“, so Thomas Berghuber von der Schuldnerberatung Oberösterreich.
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Bisher musste in einem solchen Fall zumindest ein Zehntel der Schulden beglichen werden. Durch eine Gesetzesänderung ist das nun mit November Geschichte. Zudem werden Betroffene nur fünf und nicht wie früher sieben Jahre lang gepfändet, um schuldenfrei zu werden.
Sturm auf Konkursgerichte erwartet
Das neue Gesetz dürfte vor allem an den oberösterreichischen Gerichten in nächster Zeit einiges an Arbeit bedeuten. Im laufenden Jahr gab es in Oberösterreich um fast ein Drittel weniger Konkursanträge als im Vorjahr. Das könnte sich nun schlagartig ändern. „Einige Personen, speziell Ex-Unternehmer mit hohen Verbindlichkeiten, haben diese Reform abgewartet und werden jetzt den Schritt zum Konkursgericht wagen“, sagt Petra Wögerbauer vom Kreditschutzverband von 1870.
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Unklar ist zudem noch, wie die Banken reagieren werden. Mit einem rasanten Anstieg der Kreditzinsen sei zwar nicht zu rechnen, aber die langfristigen Folgen der Gesetzesänderung könne man erst in ein bis zwei Jahren beurteilen, so Wögerbauer.