OLG hebt Betriebswahl von voestalpine auf
Ausgang für die gerichtliche Auseinandersetzung war die Betriebsratswahl im März 2016. Die Stimmzettel glichen offiziellen Stimmzetteln, jedoch waren die Namen der zu wählenden sozialistischen Betriebsratsfunktionäre (FSG) bereits aufgestempelt. Diese wurden dann an die Wähler ausgeteilt und verwendet. Deshalb klagte die Fraktion der Christlichen Gewerkschafter (FCG).
Verfassungsgerichtshof prüft Stimmzettel
In der ersten Instanz am Landesgericht setzte sich die SPÖ-nahe FSG durch, jetzt am Oberlandesgericht die ÖVP-nahe FCG. Die nächste Runde wird beim Obersten Gerichtshof stattfinden, denn die FSG-Betriebsräte kündigen Berufung an. Ihr Argument: Eine ebenfalls stattgefunden Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof habe die Praxis der vorausgefüllten Stimmzettel bei Betriebsratswahlen für rechtens erklärt.