17-Jährigen überfahren: Vier Monate bedingt

Ein 23-Jähriger ist am Freitag im Landesgericht Ried wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu vier Monaten bedingt verurteilt worden. Er hatte im April einen betrunkenen 17-jährigen mit seinem Wagen überrollt.

„Ich weiß nicht, ob ich über den Fuß, die Hand oder eine Bordsteinkante gefahren bin“, meinte der 23-jährige Rumäne noch zu seinem Kollegen am Telefon. Der betrunkene 17-Jährige hatte sich an die Fahrertür gehängt, war sogar noch ein Stück mitgelaufen, als der Rumäne den Wagen in Bewegung gesetzt hatte. Dann bemerkte der Lenker eben einen Rumpler.

Aus Angst geflüchtet

Er wollte aber einfach nur weg, weil er Angst hatte, rechtfertigte der Angeklagte sein Verhalten. Nach der Weigerung, die beiden Nachtschwärmer zu chauffieren, hinderten diese ihn nämlich am Losfahren und wurden offenbar auch handgreiflich. Irgendwie gelang es ihm aber doch, die Türe zu schließen und den Motor zu starten. Mehr dazu: „Tödlicher Streit um Mitfahrgelegenheit“ (ooe.ORF.at)

Landesgericht Ried im Innkreis

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Landesgericht Ried

Auf dem Rückweg seiner Paketlieferung bemerkte der Rumäne vor der Diskothek Blaulicht. Doch er ging nicht Nachschauen, gab der Angeklagte unumwunden zu. Am Nachmittag des 14. Aprils wurde er dann von der Polizei als der flüchtige Unfalllenker ausgeforscht.

In der Verhandlung versuchte er nichts zu beschönigen und gab alles zu. Der Staatsanwalt änderte die Anklage von grob fahrlässiger Tötung auf nur mehr fahrlässige, da der 23-Jährige von den Nachtschwärmen massiv bedrängt worden sei. Der Angeklagte nahm den Schuldspruch und das Urteil von vier Monaten bedingter Haft an.

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