Schussunfall: Diversion für Polizist

Ein Polizist hat sich am Montag im Landesgericht Linz wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen, weil er einen Kollegen angeschossen hat. Wenn er Buß- und Schmerzensgeld zahle, werde das Verfahren eingestellt, so das Urteil.

Sechs Monate hat der 60-Jährige Zeit 5.000 Euro Bußgeld und insgesamt 2.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, damit das Verfahren gegen ihn eingestellt werde. Von einer Verkettung unglücklicher Umstände sprach die Verteidigerin, was passiert ist, sei für ihren Mandanten „unverzeihlich“.

Pistolen verwechselt

Der Unfall passierte am heurigen 5. Mai bei einer Besprechung vor dem Beginn einer Ausbildung. Der als äußerst erfahren geltende Ausbildner, der aus einem nächtlichen Journaldienst kam, hatte zwei Waffen mit: Eine Übungspistole und eine scharfe, von der er sicher war, dass sie sich in seinem Rucksack befinde.

Doch es war genau umgekehrt. Als er einem Kollegen die vermeintlich neue Trainingspistole mit Laserpunktfunktion vorführen wollte, löste sich ein Schuss.

Kollege und Polizeischülerin verletzt

Der 46-Jährige wurde an der linken Hand getroffen. Vor Gericht zitierte er die Diagnose eines Chirurgen: „Ein Trümmerhaufen im Handgelenk“. Er wurde inzwischen dreimal operiert, leidet unter Schmerzen und ist nach wie vor dienstunfähig. Eine Polizeischülerin, die zufällig an der offenen Tür des Besprechungsraumes vorbeiging erlitt ein Knalltrauma ohne Dauerfolgen.

Eine Diversion war laut Gericht möglich, weil die Begleitumstände - unter anderem Schuldanerkenntnis, Wille zur Gutmachung des Schadens und Unbescholtenheit - für den angeklagten sprachen. Weil alle Beteiligten der Diversion zugestimmt haben, kommt es zu keiner gerichtlichen Verurteilung, der Ausbildner, der seit dem Vorfall Innendienst versieht, gilt damit weiterhin als unbescholten.

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