Welldorado: Freispruch für Abteilungsleiter

In der Affäre um das Welser Schwimmbad „Welldorado“ hat am Mittwoch der Oberste Gerichtshof (OGH) einen Schuldspruch gegen den Abteilungsleiter aufgehoben. In dem Prozess ging es um abgezweigte Eintrittsgelder von fast 400.000 Euro.

Der Prozess in der ersten Instanz am Landesgericht zog sich im vergangenen Jahr über mehrere Monate. Am Ende wurden zwei der vier Angeklagten schuldig gesprochen: zum einen die Kassierin, die knapp 400.000 Euro an Eintrittsgeldern in die eigene Tasche gesteckt haben soll und wegen Veruntreuung zu 30 Monaten Haft verurteilt wurde - zum anderen der ranghöchste der angeklagten Vorgesetzten, wegen Amtsmissbrauchs.

Acht Monate bedingt in erster Instanz

Er fasste in der ersten Instanz acht Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 12.840 Euro aus. Diesen Schuldspruch hat der OGH nun aufgehoben. Die Begründung: Amtsmissbrauch könne es nur auf hoheitlicher Ebene geben, das Welldorado sei aber zur Privatwirtschaft zu zählen.

Das Urteil gegen die Kassierin wurde vom OGH hingegen bestätigt. Endgültig durchatmen darf der nun vom Gericht frei gesprochene Mann aber nicht. Gegen ihn läuft noch ein Disziplinarverfahren.

Anonyme Anzeige brachte Fall ins Rollen

Die Affäre kam am 24. November 2014 durch eine anonyme Anzeige bei der Magistratsdirektion ins Rollen. Es ging um 400.000 Euro Schaden. Noch am selben Tag wurde die Dienstbehörde und die Kontrollstelle eingeschaltet, so der damalige Bürgermeister Peter Koits (SPÖ), tags darauf wurde die Staatsanwaltschaft informiert.

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