Bruder in Hinterteil geschossen: 18 Monate Haft

Ein Landwirt, der seinem Bruder in das Hinterteil geschossen hat, ist am Dienstag in Ried im Innkreis zu 18 Monaten Haft, sechs Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Der 58-Jährige wurde auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen.

Die Brüder bewirtschafteten gemeinsam eine kleine Landwirtschaft und lebten auch miteinander auf dem Anwesen im Bezirk Schärding. Die beiden alleinstehenden Männer waren sich offenbar häufig uneinig, wie Arbeiten erledigt werden sollen. Über Jahre hinweg sei es laut Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis zwischen ihnen zu Reibereien gekommen.

Streit in Stall eskalierte

Heuer am 25. April gerieten sich die Brüder während der Stallarbeiten wieder einmal in die Haare. Sie stritten unter anderem darüber, ob man weiter Rinder halten oder doch auf Ackerbau umstellen solle. Plötzlich eskalierte die Situation derart, dass der 58-Jährige ein Gewehr holte. Sein Bruder hatte sich in der Zwischenzeit versteckt. Als er ihn fand schoss er und traf ihn am Gesäß.

Gerichtssaal Ried

Daniel Scharinger

Er wollte seinen Bruder nur erschreckten, erklärte der Landwirt vor Gericht

Die Verletzungen waren massiv: Der 57-Jährige trug Durchschussverletzungen sowie eine Absplitterung am rechten Sitzbein davon. Der Schwerverletzte alarmierte selbst die Rettung, der Schütze ging in den Stall zurück. Als ihn die Polizisten dort zur Rede stellten und festnehmen wollten, wehrte er sich und erklärte den Beamten, dass er dafür jetzt keine Zeit habe. Schließlich konnte er aber doch gebändigt und mitgenommen werden.

„Wollte ihn nur erschrecken“

Beim heutigen Prozess bestritt der Angeklagte, der laut Gutachten zurechnungsfähig ist, dass er seinen Bruder absichtlich verletzten wollte. Er habe ihn lediglich durch den Schuss erschrecken wollen. Das glaubte man ihm bei Gericht nicht. Er wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs davon unbedingt.

Der Innviertler muss diese zumindest sechsmonatige Zeit hinter Gittern nicht sofort antreten. Er hat einen Haftaufschub bekommen. Bis zu seinem Haftantritt in einem Jahr muss er eine Therapie machen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Das Opfer trägt keine bleibenden Schäden davon, die Schusswunden sind laut Staatsanwaltschaft verheilt.