Voestalpine: Razzia in Linz nach Kartellverdacht

Nach einem Kartellverdacht in Deutschland ist am Dienstag in den Geschäftsräumen der voestalpine in Linz eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden, so der Konzern. Grund dafür sei der Verdacht auf illegale Preisabsprachen im Bereich Grobblech.

Entsprechend europarechtlichen Vorgaben wirkten bei der Aktion des deutschen Bundeskartellamts auch österreichische Behörden mit, so die voestalpine. Das Unternehmen nimmt die Vorwürfe laut Eigenangaben ernst und unterstützt die Arbeit der Behörden. Weitergehende Informationen seien „zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich“.

Auch Razzien bei deutschem Stahlkonzern

Anfang September hatte auch bereits der deutsche Stahlkonzern Salzgitter Durchsuchungen seitens der Wettbewerbshüter eingeräumt. Von den Preisabsprachen betroffen waren Autozulieferer im Bereich Flachstahl.

voestalpine

Thomas Riha

Gegen den deutschen Branchenprimus ThyssenKrupp laufen seit 2015 Untersuchungen, wie Reuters kürzlich berichtete. Im Mittelpunkt des Verdachts der Kartellbehörde stehen Angaben zufolge insbesondere Preisabsprachen bei der Festlegung von Zuschlägen bei Edelstahlprodukten bzw. legierten Stählen. Allerdings seien die Ermittlungen gegen mehrere Stahlkonzerne auf weitere Stahlprodukte ausgeweitet worden.

Verfahren seit Ende 2015

Das deutsche Kartellamt hat die Stahlunternehmen schon seit Längerem im Visier. Seit Ende 2015 läuft ein Verfahren im Bereich Edelstahlproduktion und -vertrieb. Im Sommer vergangenen Jahres wurden sechs Firmen im Bereich des Einkaufs von Stahl durch die Automobil- und Automobilzulieferindustrie untersucht. Im Juni 2017 durchleuchtete die Behörde drei Autozulieferer aus der Schmiedebranche.

Durchsuchungsbeschlüsse setzen einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus, bis zum Abschluss des Verfahrens gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Bestätigt sich der Verdacht der Wettbewerbshüter, können sie mit empfindlichen Geldstrafen reagieren. Theoretisch drohen Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes - in der Praxis schöpft die Behörde diesen Rahmen aber nicht aus.