Flugprobleme an erster Stelle bei Reisemängeln

Flugprobleme stehen heuer an erster Stelle bei Reisemängeln, so die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich. Flugverspätungen, Überbuchungen und Annullierungen machten zwei Drittel der bisherigen 2.100 Beschwerden aus.

Die klassischen Reisemängel wie Lärm, schmutzige Zimmer und überbuchte Hotels sind dagegen heuer nur selten aufgetreten. 2012 beispielsweise sah das Verhältnis noch völlig anders aus: Da machten die Flugprobleme „nur“ 20 Prozent aus und beinahe jeder zweite Betroffene klagte über die üblichen Reisemängel.

Nur wenige kennen ihre Rechte

Bei Flugproblemen würden nur wenige Reisende ihre Rechte kennen und Airlines darauf setzen, ihre Kunden im Fall einer Reklamation mürbe zu machen. Deshalb sind die AK-Konsumentenschützer eine Kooperation mit FairPlane eingegangen und haben seit 2016 für über 100 Betroffene insgesamt 47.000 Euro durchgesetzt - notfalls vor Gericht. Bei Air Berlin sind jedoch diese Möglichkeiten aufgrund der Insolvenz nicht mehr vorhanden.

Verpflichtende Insolvenzabsicherung gefordert

Die Arbeiterkammer zeigt im Zusammenhang mit diesem aktuellen Fall eine Ungleichbehandlung auf: Während sich Pauschalreisende im Falle einer Insolvenz bei Flugausfall am Veranstalter schadlos halten können, ist der Flugpreis für jene zur Gänze verloren, die nur den Flug gebucht haben. Die Interessenvertretung fordert daher eine gesetzliche Änderung, die auch Fluglinien zu einer Insolvenzabsicherung verpflichtet.

Dauerbrenner Stornogebühren

Beschwerden über Stornogebühren und -versicherungen, die nicht leisten, bleiben ein Dauerbrenner. Sie machen rund zehn Prozent aus. Dieser Anteil ist laut Verbraucherschützern seit Jahren konstant. Aber die Summen steigen. Das liege vor allem daran, dass teure Reisen wie Kreuzfahrten immer beliebter werden und die Stornokosten entsprechend hoch sind. Gerade bei sehr teuren Reisen ist daher eine passende Stornoversicherung anzuraten. Sie übernimmt bei Stornierung der Reise aus berechtigtem Grund die anfallenden Kosten.

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