Traunerin wegen Terrorfinanzierung verurteilt

Eine 47-Jährige ist Mittwochvormittag rechtskräftig zu einer unbedingten Geldstrafe von 1.200 Euro und zwölf Monaten bedingter Haft wegen Terrorismusfinanzierung verurteilt worden. Sie soll IS-Kämpfer in Syrien unterstützt haben.

Die in Traun (Bezirk Linz-Land) lebende Angeklagte erfüllt augenscheinlich kein Klischee, das man einer Unterstützerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zuschreiben würde: In Serbien geboren, lebt sie seit 45 Jahren in Österreich, hat die österreichische Staatsbürgerschaft, ist Christin, westlich gekleidet, spricht oberösterreichische Mundart und ist eine alleinerziehende berufstätige Witwe - „völlig integriert“, wie ihr Verteidiger sagt. Über den IS wisse sie „nicht viel“, meinte sie selbst. Wieso man sich einer solchen Organisation anschließe, könne sie nicht verstehen.

10.894 Euro nach Syrien geschickt

Angeklagt war sie allerdings wegen Terrorismusfinanzierung, eines Delikts mit einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft. Sie soll dem Bruder ihres verstorbenen Mannes und seinem Sohn, die 2013 nach Syrien gingen, von Mai 2015 bis März 2016 in zwölf Überweisungen insgesamt 10.894 Euro geschickt haben.

Das Geld fand laut Staatsanwältin seinen Weg von Postämtern in Linz und Traun via Western Union an Mittelsmänner in der Türkei, die das Geld dann nach Syrien brachten. Die beiden Kämpfer hätten es für ihren Lebensunterhalt und für medizinische Versorgung, auch für die Behandlung einer Schussverletzung, verwendet.

Steuern- und Stromsparen in Syrien

Die Angeklagte gab die Vorwürfe auch zu, allerdings stamme das Geld nicht von ihr, sondern von ihrem Schwiegervater. Dieser sei aber an der Überweisung via Western Union gescheitert und habe sie um Hilfe gebeten. Daher habe sie das für ihn erledigt.

Schwager und Neffe hätten ihr anfangs erzählt, sie würden nicht als Kämpfer nach Syrien gehen, sondern, weil sie dort keine Steuern und keinen Strom zahlen müssten, schilderte die Frau. Später hätten sie aber kämpfen müssen. Sie sei in laufendem Kontakt mit ihren Verwandten gestanden, es sei aber immer nur um Alltägliches gegangen.

Aus Mitleid überwiesen

Das Geld habe sie überwiesen, „weil sie mir so leidgetan haben“, beteuerte sie. „Es liegt mir fern, dass ich irgendwelche Institutionen unterstütze“ wie den IS. Aber die Familie habe z. B. nur einmal am Tag Strom gehabt. „Sie ham’ ma erbarmt.“ Sie räumte allerdings ein, dass sie zum Zeitpunkt der Geldtransfers bereits gewusst habe, dass die Männer für den IS kämpften. „Sie wurden ja schon gesucht.“ Mittlerweile dürften die beiden aber nicht mehr am Leben sein.

Terrorismusfinanzierung „keine Kleinigkeit“

Das Schöffengericht des Landesgerichts Linz berücksichtigte in der Urteilsfindung, dass es der Frau offenbar nicht um die direkte Unterstützung der Terrororganisation gegangen sei. Aber, dass es sich bei den Profiteuren um Verwandte gehandelt hat, „schützt nicht vor Strafe“, so Richterin Petra Oberhuber in der Begründung, zudem müsse man den Aspekt der abschreckenden Wirkung berücksichtigen, denn Terrorismusfinanzierung sei „keine Kleinigkeit“.