Kritik an Miba-Abfindung für Kleinanleger

Nach dem Börseausstieg der Miba Ende 2015, hat jetzt Kleinanlegerschützer Wilhelm Rasinger das Unternehmen aus Laakirchen (Bezirk Gmunden) kritisiert. Unterschiedliche Abfindungen würden Zweifel an der Basis-Bewertung aufkommen lassen.

Das von der Familie Mitterbauer kontrollierte Unternehmen Miba, das auf Autoteile spezialisiert ist, hat Ende 2015 den Börsenabschied beschlossen. Auf Basis von drei Gutachten wurde ein Unternehmenswert von 527 Euro je Aktie ermittelt, dem Streubesitz wurden dann im Rahmen eines Gesellschafterausschlusses (Squeeze-out) 565 Euro angeboten.

Auf Bewertungen der Gutachter verlassen

Etwa zwei Drittel nahmen an, aber andere gingen in das Überprüfungsverfahren und erhalten nun von Miba 699 Euro plus einen „extrem hohen“ Kostenersatz, so Rasinger per Aussendung. Rasinger, Präsident des Interessenverbandes für Anleger (IVA), hatte die 565 Euro 2015 als „faires Angebot“ bewertet, weil der von Gutachtern erhobene Unternehmenswert spürbar erhöht worden war, wie er am Sonntag im Gespräch mit der APA sagte. Er habe sich auf die Bewertungen der Gutachter, einer davon gerichtlich bestellt, verlassen.

Wenn aber nun Miba bereit sei, ein Drittel mehr zu zahlen, dann stelle sich die Frage nach der Qualität der ursprünglichen Gutachten, kritisierte Rasinger und behielt sich vor, auch gegen die Gutachter vorzugehen.

Frage der Verschleierung

Dazu kommt ein ungewöhnlich hoher und pauschal ohne Belege ausgezahlter Kostenersatz - Aktionäre mit 10.000 Aktien erhielten 100.000 Euro, so Rasinger. Da stelle sich die Frage, ob eine noch höhere Abfindung verschleiert werde.

Unter den Aktionären, die in das Überprüfungsverfahren gegangen sind, hätten sich Spezialisten aus Deutschland befunden, die auch in der Endphase noch Aktien zugekauft hätten. Das seien Profis gewesen, „die sich super auskennen und die Zahlen von Miba genauer hinterfragt haben“. Aber ihre Argumente seien wohl sehr stark gewesen, sonst hätte Miba der spürbar höheren Zahlung nicht zugestimmt, meinte Rasinger. Miba habe sicher keine Geschenke gemacht.

IVA verlangt Nachbesserung

Der IVA verlangt nun, dass auch für jene rund zwei Drittel des Streubesitzes, die das ursprüngliche niedrige Angebot von 565 Euro angenommen haben, aus Gründen der Fairness und des Anstands eine Nachbesserung vorgesehen wird. Rechtlich vorgeschrieben ist so eine Nachbesserung allerdings nicht, räumt Rasinger ein.

Der Teilvergleich habe Miba inklusive Kostenersatz rund sechs Mio. Euro gekostet, so Rasinger. Die „Ersparnis“ von Miba aus der Differenz der ursprünglich gezahlten 565 Euro zu den jetzt fälligen Beträgen belaufe sich auf eine Größenordnung von über elf Millionen Euro. Zum Vergleich: Miba habe im Vorjahr 50 Millionen Euro Dividende ausgeschüttet, führte Rasinger an.

Vorgangsweise der Verantwortlichen unverständlich

„Aus heutiger Sicht ist die Vorgangsweise der Verantwortlichen bei Miba unverständlich und nachteilig für die bisher gute Reputation von Miba als exzellent geführtes oberösterreichisches Paradeunternehmen.“ Auf seine Nachfragen zu den unterschiedlichen Bewertungen habe Miba „ausweichend“ geantwortet, sagte Rasinger zur APA.

Miba beharre darauf, dass die 527 Euro angemessen gewesen seien. Für die APA war am Sonntag zunächst bei Miba niemand erreichbar.

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