Schadenersatz für Alimente vom Falschen

Der Fall einer 52-jährigen Frau, die mehr als 60.000 Euro Alimente vom falschen Mann bezogen hat und dafür freigesprochen wurde, sorgte am Mittwoch für Aufsehen. Auf dem Zivilrechtsweg dürfte es jetzt um Schadenersatzansprüche gehen, so ein Anwalt.

Ein Mann zahlt für seine angebliche Tochter über viele Jahre Alimente, ist aber laut Vaterschaftstest gar nicht der leibliche Vater. Mehr als 60.000 Euro hat ein Mann aus der Steiermark dennoch an die Mutter überwiesen. Am Landesgericht Ried stand daher eine 52-Jährige wegen schweren Betrugs vor Gericht.

Freispruch, weil kein Vorsatz nachgewiesen

Die Innviertlerin wurde frei gesprochen, weil ihr laut Richter kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte. Sie war einfach fest davon überzeugt, dass der besagte Mann aus der Steiermark auch wirklich der Vater der Tochter ist, obwohl sie vor mehr als 20 Jahren auch mit einem Mann aus Deutschland etwas hatte. Der Fall wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen - mehr dazu in Freispruch: Alimente vom Falschen bekommen (ooe.ORF.at).

Die Frage der Schadenersatzansprüche

Jetzt geht es wohl um Schadenersatzansprüche, so der Linzer Anwalt Martin Hengstschläger, der auch Fälle im Ehe- und Familienrecht betreut: „Der vermeintliche Vater, der gezahlt hat, kann vom echten, leiblichen Vater, wenn dieser festgestellt wird, die Unterhaltsansprüche zurückverlangen.“

Allerdings hängen die Unterhaltszahlungen aber auch von der Einkommenssituation des leiblichen Vaters ab, so Hengstschläger: „Der bisherige, vermeintliche Vater hat beispielsweise 500 Euro pro Monat bezahlt, und der leibliche Vater müsste nur 200 Euro bezahlen, dann muss er ihm auch nur diese 200 Euro kapitalisiert zurückbezahlen.“

Schadenersatzpflicht der Mutter möglich

Wenn die Ansprüche nicht zur Gänze bezahlt werden, könnte die Mutter schadenersatzpflichtig werden, so Hengstschläger: „Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Die Rechtsprechung ist hier aber eher restriktiv. Es gibt viele Fälle, meines Wissens die Mehrheit, wo so eine Schadenersatzpflicht gegenüber der Mutter von den Gerichten abgelehnt wurde.“

Zehn bis 20 Prozent sind Kuckuckskinder

Generell werden hierzulande Fragen der Vaterschaft in der Rechtsprechung immer öfter behandelt: „Es ist in Wahrheit die Auswirkung der modernen Medizin, weil heutzutage mit Gen-Tests die Vaterschaft relativ kostengünstig und leicht festgestellt werden kann.“ Schätzungen zufolge seien zehn bis 20 Prozent der Kinder in Österreich sogenannte Kuckuckskinder.