Mühlviertler Ölmühle ruft Leinöl zurück

Vor gesundheitsschädlichen Verunreinigungen in einem ihrer Produkte warnt die Mühlviertler Ölmühle in Haslach. Das Leinöl sei für den Verzehr ungeeignet.

Deshalb ruft das Unternehmen das kaltgepresste Leinöl mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum November 2017 aus der Charge L30 zurück. Es sei für den Verzehr ungeeignet, und die Kunden bekämen den Kaufpreis rückerstattet.

Laut einer Firmenaussendung enthalte das Leinöl dieser Charge einen zu hohen Gehalt von PAK4 Benzo(a)pyren. Der Stoff gilt als gesundheitsschädlich.