Prozess um Wasserverschmutzung vertagt

Im Prozess um Grundwasserverschmutzung in Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) sind drei Angeklagte in Wels vor Gericht gestanden. Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass ein Pflanzenschutzmittel ins Grundwasser kam. Der Prozess wurde vertagt.

Das Landesgericht Wels hat den Prozess auf den 27. September vertragt. An diesem Tag sollen die zahlreichen Zeugen befragt werden. Am weiteren Termin 17. Oktober sollen der Sachverständige sein Gutachten erörtern und weitere Fachleute gehört werden.

Prozess um Trinkwasserverschmutzung in Ohlsdorf

APA/laumat.at/Matthias Lauber

Wasser hatte plötzlich „modrigen“ Geschmack

Ins Rollen geriet der Fall, als sich zu Beginn 2014 Bewohner in der Gemeinde über einen „erdigen“ und „modrigen“ Geschmack und Geruch beschwerten, wenn sie den Wasserhahn aufdrehten. Die Wasserversorgung der etwas mehr als 5.000 Einwohner zählenden Gemeinde wurde sofort auf einen anderen Brunnen umgestellt.

Bei der Ursachenforschung stellten die Behörden im Grundwasser Clopyralid (Schädlingsbekämpfungsmittel) in Kleinstspuren und unter der herkömmlichen Nachweisgrenze fest, die auf Pestizide hinwies. In Verdacht geriet eine Baurestmassendeponie an der Traun. Dort wurde die chemische Verbindung ebenfalls gefunden.

Mitarbeiter sollen verantwortlich sein

Die Staatsanwaltschaft wirft einem Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebes vor, veranlasst zu haben, dass ein Schädlingsbekämpfungsmittel in die Deponie gebracht wurden. Ihm droht eine Strafe bis zu drei Jahren Haft. Zwei Mitarbeiter des Deponiebetreibers stehen unter Verdacht, eine ausreichende Überwachung der gelieferten Abfälle unterlassen zu haben. Dadurch sei eine andauernde Verschlechterung des Bodens und des Grundwassers verursacht worden. Der Strafrahmen dafür: Bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze.

Bauschuttdeponie in Ohlsdorf

Wolfgang Spitzbart

Bauschuttdeponie Ohlsdorf

Der Mitarbeiter der Entsorgungsfirma erklärte vor Gericht, das Waschwasser aus der Pflanzenschutzproduktion sei behandelt worden. Sei es danach unbedenklich gewesen, sei es in den Kanal geleitet worden, wenn nicht, sei es thermisch entsorgt worden. Auf die Deponie seien auch Tunnelaushubmaterial sowie Schlamm aus der Kanalreinigung geliefert worden. Es sei alles den Vorschriften entsprechend durchgeführt und dies auch durch die Behörden kontrolliert worden. Sein Verteidiger kritisierte, die Ermittlungen für das Strafverfahren seien nur in eine Richtung erfolgt und nicht auch andere Möglichkeiten des Tatherganges überprüft worden.

Teilweise Eingeständnis

Der zweite Angeklagte gestand ein, dass die Eingangskontrollen auf der Deponie nicht lückenlos erfolgt seien. Aber mit der Entsorgerfirma habe eine langjährige vertrauensvolle Geschäftsbeziehung bestanden. Es seien den Mitarbeitern und auch den Kontrolleuren der Behörden nie Unregelmäßigkeiten aufgefallen.

Vorgesetzter wies Zuständigkeit von sich

Der dritte Angeklagte, der Vorgesetzte des zweiten, war für die Kontrollen des auf die Baurestedeponie gehenden Materials zuständig. Er stellte fest, er habe nur für die Abstimmung in kaufmännischen Belangen gesorgt. Für den abfallwirtschaftlichen Teil habe der Mitarbeiter die entsprechende Ausbildung gehabt.

Er sei von den Behörden in regelmäßigen Abständen kontrolliert worden. Er habe auch einen Stellvertreter gehabt. Die beiden hätten sich abgestimmt, damit jederzeit einer von ihnen im Dienst ist. Der Stellvertreter soll laut Gericht nun ebenfalls als Zeuge geladen werden.

Anschober: Projekt zur Sanierung

Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne) stellte in einer Pressekonferenz zu diesem Fall fest, nach dem Bekanntwerden der Probleme mit dem Brunnenwasser sei rasch eine Untersuchung durchgeführt worden. Durch sofortige Maßnahmen wie Abdeckung der Deponie und Abstoppen der Versickerung seien weitere Belastungen gestoppt worden. Derzeit würden Sanierungsvorgaben erarbeitet, informierte er.

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