Haftstrafen nach Handy-Diebstählen

Elektrogeräte, Handys und Zubehör im Gesamtwert von 376.000 Euro sollen vier Rumänen im vergangenen Jahr bei Einbrüchen in Oberösterreich gestohlen haben. Die vier Männer sind dafür am Landesgericht Linz zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Eigentlich hätten sie nach Frankreich fahren wollen, um dort zu arbeiten. Doch bei einem Zwischenstopp in Linz hätten sie ihre Pläne geändert, sagten sie vor Gericht.

Sechs Einbrüche in Oberösterreich

Den vier Beschuldigten werden sechs Einbrüche in Pasching, Ansfelden, Linz und Wels vorgeworfen. Bei zwei Einbrüchen blieb es bei einem Versuch, alle Diebstähle sollen die Männer zwischen dem Mai des Vorjahres und April des heurigen Jahres durchgeführt haben.

Landesgericht Linz

ORF.at/Dominique Hammer

Die vier Rumänen hatten es vor allem auf teure Handys abgesehen

In einem Einkaufszentrum im Raum Pasching sollen die Rumänen sogar die Wand eines Handyshops aufgeschnitten haben. In Linz sollen sie die Holzkonstruktion vom „Höhenrausch“ am Dach des Kulturquartiers dazu genutzt haben, um die Blechfassade eines Geschäftes durchzuschneiden. Einmal in dem Geschäft, ließen sie hochpreisige Handys samt Zubehör, Bargeld und Tresore mitgehen.

Der Staatsanwalt bescheinigte den vier angesichts der vielen Delikte eine „nachhaltige kriminelle Energie“.

Nach Observierung im April festgenommen

An den Taten seien immer alle beteiligt gewesen, so die vier Rumänen vor Gericht. Als das Quartett nach monatelanger Observierung durch die Polizei heuer im April geschnappt wurden, hatten sie gerade wieder Müllsäcke und Plastikhandschuhe gekauft sowie ein Geschäft unter die Lupe genommen.

Einer der Vier gab an, er sei nur mitgefahren, um in Österreich ein Auto zu kaufen und habe außerdem nur bei einer einzigen Straftat geringfügig geholfen, doch die Richterin glaubte ihm nicht.

Urteil nicht rechtskräftig

Der 38-Jährige wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Sein ebenfalls mehrfach vorbestrafter Komplize, der aber inhaltlich alles zugegeben hatte, fasste vier Jahre aus. Zwei bisher unbescholtene Brüder, 33 und 35 Jahre alt, erhielten zwei beziehungsweise zwei Jahre und drei Monate. Zudem müssen alle vier einer Versicherung insgesamt 10.000 Euro bezahlen.

Zwei der vier kündigten vor Gericht Rechtsmittel an, der Staatatsanwalt gab keine Erklärung ab, alle vier Sprüche sind daher nicht rechtskräftig.